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Betriebskostenabrechnung - Betriebskosten für Versicherungen

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, dann fallen darunter auch Kosten für Versicherungen, die der Hauseigentümer bzw. der Vermieter abschließt. Damit werden mögliche Schäden versichert, für die der Eigentümer haftet.

Welche Versicherungskosten als Betriebskosten für die Mietwohnung abgerechnet werden?

Dazu gehören Versicherungen für:

  • eine Glasversicherung für das Gebäude,
  • die Versicherung gegen Schäden, die Mietern, Besuchern und Fremden durch Verschulden des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters entstehen können (z.B. durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
  • Und auch die Kosten einer Versicherung wegen Mietausfalls in Folge von Schäden, aber nicht eine allgemeine Absicherung gegen Mietausfälle:  Mietausfallversicherung - Versicherungskosten als Betriebskosten 

Versicherungen als Betriebskosten, wenn sich im Haus Gewerbe, Läden befinden

Wenn Gewerbe oder Läden im Haus sind, dann können hierfür erhöhte Versicherungskosten entstehen - solche erhöhten Kosten sind dann nicht von den Wohnungsmietern zu bezahlen, wenn es sich um deutlich erhöhte Kosten handelt - der Vermieter muss diese Mehrkosten dann aus den auf die Mieter umlegbaren Versicherungen herausrechnen.

Manche Versicherungen sind nicht vom Mieter als Betriebskosten zu zahlen

Zum Beispiel eine Terrorversicherung, eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters, sind über die Betriebskostenabrechnung nicht vom Mieter zu zahlen.


Redaktion


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