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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung - sonstige Betriebskosten der Wohnung
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu zahlen hat, dann können gemäß dem Bundesgerichtshof alle Betriebskosten auf die Mieter anteilig umgelegt werden, die in der Zweiten Berechnungsverordnung oder der Betriebskostenverordnung ausdrücklich aufgeführt sind.
Sonstige Betriebskosten - Kosten, die in Betriebskostenverordnungen nicht genannt sind
Es ist durchaus häufig, dass im einzelnen Mietshaus, oder einer Wohnanlage auch Betriebskosten vorkommen, die in der Liste der Verordnungen, der Zweiten Berechnungsverordnung oder der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich genannt sind.
- Dafür ist der Begriff "Sonstige Betriebskosten" angelegt.
Sonstige Betriebskosten zahlen steht im Mietvertrag - einfacher Hinweis reicht nicht
Der einfache Hinweis im Mietvertrag, dass auch die sonstigen Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind, genügt nicht für das Auslösen einer Zahlungspflicht solcher Kosten - steht in der Betriebskostenabrechnung pauschal ein Betrag unter der Position "Sonstige Betribskosten", dann kann es sich lohnen, die Zusammensetzung zu prüfen
- Sonstige Betriebskosten müssen in der Regel im Einzelnen dem Mieter benannt sein und sie müssen regelmäßig wiederkehrend, laufend auftreten.
Fehlt die ausdrückliche Vereinbarung über die jeweilige Betriebskostenart, die der Mieter als sonstige Betriebskosten zahlen soll, dann sind solche Kosten nicht als Betriebskosten vom Mieter zu zahlen.
- Eine Ausnahme besteht bei den Wartungskosten für Rauchmelder.
Sonstige Betriebskosten für Mietwohnung - Vereinbarung über Zahlung mit Mietern
Die Kosten der Abrechnungsposition "Sonstige Betriebskosten" müssen Mieter nur dann zahlen, wenn solche ganz ausdrücklich im Mietvertrag - oder im Rahmen einer späteren Änderung des Mietvertrags - als umlegbare Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt, vereinbart sind.
- Ist das der Fall, dann können diese in der Betriebskostenabrechnung unter sonstige Betriebskosten erfasst sein und sind bei Umlagefähigkeit und ordentlicher Abrechnung zu zahlen.
Beispiele für sonstige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung
Informationen zu "Sonstigen Betriebskosten" finden Sie unter den nachstehenden Hinweisen in den jeweiligen Beiträgen.
Als "Sonstige Betriebskosten" kommen z.B. vor:
Wartungskosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten
Rauchmelder Mietwohnung - Wartungskosten als Betriebskosten
Wartungskosten eines Rauchabzugs als sonstige Betriebskosten
Wartungskosten für Rauchabzug im Haus
Wartungskosten für Feuerlöscher als Betriebskosten
Betriebskosten für die Wartung von Feuerlöschern zahlen?
Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen können Betriebskosten sein
Prüfung von Gasleitungen auf Dichtheit
Reinigung von Rollläden als Kosten der Betriebskostenabrechnung
Kosten für die Reinigung von Rollläden als Betriebskosten
Beseitigung von Graffiti als Betriebskosten in der Abrechnung
Kosten der Graffitibeseitigung als Betriebskosten
Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten
Betriebskosten Dachrinnenreinigung - vom Mieter zu zahlen?
Reinigungskosten für Fußmatten
Mietkosten für Fußmatten - meist keine Betriebskosten für Wohnung
Überprüfung der elektrischen Anlage der Mietwohnung
Sonstige Betriebskosten Mietwohnung - Prüfung Elektroanlage
- Reinigung, Spülung von Abwasseranlagen, Abflussrohren
- Reinigung von Lichtschächten
- Wartungskosten für Wasserenthärtungsanlage
- Wartung / Spülung einer Fußbodenheizung
- Wartung des Blitzableiters
usw.
Hat der Vermieter im Mietvertrag Verwaltungskosten als sonstige Betriebskosten aufgeführt, dann wären solche nicht zu zahlen, da Verwaltungskosten immer Kosten des Vermieters sind:
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten keine Betriebskosten
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