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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung - Kosten für Wartung von Feuerlöschern
Kosten für die Wartung von Feuerlöschern sind als Betriebskosten nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält, dass Mieter dafür die Betriebskosten zu zahlen haben. Die mietvertragliche Vereinbarung, dass Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu zahlen haben, reicht jedenfalls für die Kostenumlage der Wartungskosten für Feuerlöscher nicht aus.
Laut Betriebskostenabrechnung sollen Wartungskosten für Feuerlöscher bezahlt werden
Die jährliche Wartung von Feuerlöschern sind nur dann für Mieter zu zahlende Betriebskosten, wenn diese Kostenübertragung für Mieter gesondert, z.B. auch unter den "Sonstigen Betriebskosten", im Mietvertrag vereinbart ist.
Durchaus kann es sein, dass diese Wartung nur alle 2 Jahre stattfindet, dann alle zwei Jahre als Betriebskosten belastet werden.
Für die allgemeine Vereinbarung der Kostentragungspflicht der Betriebskosten einer Wohnung genügt bereits die einfache Formulierung im Mietvertrag wie:
"Der Mieter hat die Betriebskosten zu zahlen." Ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung ist nicht erforderlich.
Jährliche Wartung von Feuerlöschern - Kosten können in Ausnahmefällen Betriebskosten sein
Es ist eigentlich so, dass die Installation von Feuerlöschern in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen keine Pflicht mehr ist, aber der Vermieter kann mit seinen Mietern trotzdem die Vereinbarung über die Übernahme der Wartungskosten für vorhandene Feuerlöscher treffen.
Zu den Wartungskosten gehört auch der Austausch, die Erneuerung des Löschstoffs, des Löschmittels - dies sieht jedenfalls die Rechtsprechung so.
Kosten für die Wartung von Feuerlöschern als sonstige Betriebskosten
Die allgemeine Formulierung im Mietvertrag, dass Mieter die "Sonstigen Betriebskosten" zu zahlen haben, ist für die Kostenumlage der Wartungskosten von Feuerlöschern nicht ausreichend. Die Wartungskosten für Feuerlöscher müssen gesondert in den "Sonstigen Betriebskosten" ais umlagefähige Betriebskosten aufgeführt sein.
:Sonstige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung prüfen
Neuanschaffung Feuerlöscher - Kauf und Montage von Feuerlöschern sind keine Betriebskosten
Es kommt auch immer wieder mal vor, dass Mieter die Neuanschaffung von Feuerlöschern als Betriebskosten zahlen sollen
- die Neuanschaffung sind keine von Mietern zu zahlenden Betriebskosten, dies wurde schon mehrfach von Gerichten entschieden.
Redaktion
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