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Betriebskostenabrechnung - Berechnung der Frist für Widerspruch

Bei der Berechnung der Einwendungsfrist, Frist zum Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung, kommt es darauf an, an welchem Datum die Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde.

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung - innerhalb von zwölf Monaten

Erhalten Mieter eine Betriebskostenabrechnung, dann müssen Einwände innerhalb von zwölf Monaten erhoben werden, nachdem die Mieter die Abrechnung erhalten haben, § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB.

Es ist zwar nicht die Schriftform erforderlich, wird aber auf andere Weise - z.B. durch e-mail - Widerspruch eingelegt, kann möglicherweise nicht bewiesen werden, dass der Vermieter die Einwände rechtzeitig erhalten hat.

Wie wird die Frist zum Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung berechnet?

Wurde das Datum des Posteingangs nicht genau notiert, so kann für die Berechnung der Frist von dem Datum ausgegangen werden, das auf der Abrechnung steht - früher kann die Abrechnung nicht zugegangen sein.

  • Teilweise gehen Gerichte davon aus, dass die Frist taggenau 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung endet.
  • Andere Gerichte rechnen erst ab dem Ende des Monats, in dem die Abrechnung zugegangen ist.
    Beispiel

    Wenn Sie die Abrechnung am 17. Februar 2019 erhalten haben, läuft Ihre Einwendungsfrist am 28. Februar 2020 ab.

  • Ihre Einwendungen müssen spätestens am Tag des Fristablaufs beim Vermietere angekommen sein, und Sie sollten in der Lage sein nachzuweisen, dass der Vermieter den Widerspruch rechtzeitig erhalten hat.

Einwendungsfrist - Widerspruchsfrist gegen Betriebskostenabrechnung unbedingt einhalten

Bis zum Ende der Einwendungsfrist müssen alle Einwände innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vorgebracht werden. 

  • Dies gilt auch dann, wenn zum Beispiel in älteren Abrechnungen bzw. in der Vorjahresabrechnung Sie bereits den Fehler in Ihrem Widerspruch benannt hätten
  • - gegenüber dem Vermieter müssen immer alle Fehler / Unklarheiten für die aktuelle Abrechnung im Widerspruch genannt werden. 

Für einen Widerspruch ist die Belegeinsicht in die Abrechnungsunterlagen oft wichtig

Oft ist ein begründeter Widerspruch nur möglich, wenn zuvor die Unterlagen zur Abrechnung geprüft wurden.

Betriebskostenabrechnung - Belegeinsicht für Widerspruch

Textvorlage, Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

Hier finden Sie einen Musterbrief: 

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

    Schriftform für Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung ist nicht erforderlich

    Die Schriftform ist für den Widerspruch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

    Achten Sie aber immer darauf, dass Sie den Nachweis für den Zugang Ihres Widerspruchs erhalten. 

    • Für den Nachweis reicht es aus, wenn der Vermieter / die Hausverwaltung unter Bezugnahme auf Ihren Widerspruch reagiert. 

    Es würde eine eMail ausreichen, wenn Sie die Bestätigung (z.B. per Rückmail)  vom Vermieter erhalten, dass die Mail angekommen ist. 
    Versand von Schreiben per Mail - Beweis für Zugang, Zustellung? 

    Auch ein FAX kann ausreichend sein:
    Versand Brief mit FAX - Zustellungsnachweis - Rechtssicherheit 



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