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Betriebskosten des Gewerbes bei öffentlich geförderten Wohnungen

Bei öffentlich geförderten Wohnungen, preisgebundenem Wohnraum (Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, Sozialwohnungen) ist vom Vermieter grundsätzlich für alle Betriebskosten des Gewerbes / Läden, immer ein Vorwegabzug, die Herausrechnung solcher Betriebskosten vorzunehmen.

Öffentlich geförderte Wohnungen, preisgebundener Wohnraum

Für preisgebundenen Wohnraum gibt es besondere Regelungen über die Miethöhe:
Was ist preisgebundener Wohnraum?

Das gilt auch für die Berechnung von Betriebskosten.

Betriebskosten für preisgebundenen Wohnraum

Die Miethöhe für preisgebundenen Wohnraum ist festgelegt. Das betrifft aber zunächste inemal nur die Nettokaltmiete.

Neben dieser Nettomiete werden fast immer Vorauszahlungen für Nebenkosten verlangt, nämlich für warme Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasser, und kalte Betriebskosten, das sind alle anderen.

Über die gezahlten Vorschüsse muss dann jährlich abgerechnet werden, und diese Abrechnungen müssen ordnungsgemäß sein.

Betriebskostenabrechnung - welche Kosten können enthalten sein? 

Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch  

Öffentlich geförderte Wohnungen - Betriebskosten des Gewerbes sind herauszurechnen

Schärfer als für freifinanzierte Wohnungen schreibt die Neubaumietenverordnung vor, dass solche Kosten vorweg von den Betriebskosten abzuziehen, herauszurechnen sind.

Beispiel

Wenn z.B. im Haus ein Laden (z.B. Friseursalon, Wäscherei etc) ist, können manche Betriebskosten wie Müllbeseitigung oder Wasser deutlich höher sein als für die Wohnungen, ebenso die Grundsteuer:
Grundsteuer als Betriebskosten - Anteil Wohnen und Gewerbe trennen? 

Öffentlich geförderter Wohnraum - Ausnahme, Betriebskosten Gewerbe nicht herausrechnen

Nur wenn eine Ermittlung der auf das Gewerbe entfallenden Betriebskosten nicht möglich oder unverhältnismäßig wäre, kann es ausnahmsweise sein, dass der Vermieter darauf verzichten könnte, sie herauszurechnen. Der Vermieter muss dies dann aber darlegen und begründen. 

In einem derartigen Fall werden solche Kosten dann entsprechend der Flächen (oder nach dem "umbauten Raum") verteilt.


Redaktion


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