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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mietvertrag - Was ist eine Nettokaltmiete der Mietwohnung?
Die Nettokaltmiete im Mietvertrag ist das, was allein für den Gebrauch, die Nutzung der Wohnung an den Vermieter bezahlt wird.
Nettokaltmiete der Wohnung - ohne kalte Betriebskosten, ohne warme Betriebskosten
- Bei der Nettokaltmiete sind also keine Zahlungen für kalte Betriebskosten, und auch keine warme Betriebskosten (Heizungskosten und Warmwasserkosten) enthalten
Wie stelle ich fest, was meine Nettokaltmiete ist?
Sind die Zahlungen für kalte Betriebskosten und für warme Betriebskosten besonders im Vertrag, oder einer späteren Vertragsänderung dargestellt, dann ist die Nettokaltmiete direkt abzulesen.
Im Mietvertrag der Wohnung ist eine Bruttokaltmiete vereinbart - Berechnung Nettokaltmiete
Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, dann müssen zur Errechnung der Nettokaltmiete die enthaltenen Beträge für kalte Betriebskosten herausgerechnet werden:
Was ist eine Bruttokaltmiete?
Im Mietvertrag der Wohnung ist eine Bruttowarmmiete vereinbart - Brechnung Nettokaltmiete
Ist eine Bruttowarmmiete vereinbart, dann müssen sowohl die enthaltenen Beträge für kalte Betriebskosten, als auch diejenigen für warme Betriebskosten aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden:
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