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Mietvertrag - Was ist eine Nettokaltmiete der Mietwohnung?

Die Nettokaltmiete im Mietvertrag ist das, was allein für den Gebrauch, die Nutzung der Wohnung an den Vermieter bezahlt wird.

Nettokaltmiete der Wohnung - ohne kalte Betriebskosten, ohne warme Betriebskosten

Wie stelle ich fest, was meine Nettokaltmiete ist?

Sind die Zahlungen für kalte Betriebskosten und für warme Betriebskosten besonders im Vertrag oder einer späteren Vertragsänderung dargestellt, dann ist die Nettokaltmiete direkt abzulesen.

Erhöhungen der Betriebskosten, die nach dem Vertragsabschluss verlangt, bezahlt, vereinbart worden sind, verändern die Nettokaltmiete nicht.

Die Nettokaltmiete kann nur erhöht werden durch Mieterhöhungen der Vermieterseite.

Das können Mieterhöhungen sein,

- die schon im Vertrag festgelegt sind und automatisch zum vorgesehen Zeitpunkt eintreten, bei der Staffelmiete,

- die im Vertrag vorgesehen sind, aber vom Vermieter mitgeteilt werden müssen, wie bei der Indexmiete,

- Mieterhöhungen wegen Modernisierung, die der Vermieter im Rahmen des Gesetzes durch eine Mieterhöhungserklärung einseitig durchsetzen kann,

- Mieterhöhungen in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die von den Mietern akzeptiert werden,

Auch eine freiwillige Miethöhevereinbarung nach § 557 Abs. 1 BGB,  die die Miete erhöht, ist möglich.

Im Mietvertrag der Wohnung ist eine Bruttokaltmiete vereinbart - Berechnung Nettokaltmiete

Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, dann müssen zur Errechnung der Nettokaltmiete die enthaltenen Beträge für kalte Betriebskosten herausgerechnet werden: 
Was ist eine Bruttokaltmiete? 

Im Mietvertrag der Wohnung ist eine Bruttowarmmiete vereinbart - Berechnung Nettokaltmiete

Ist eine Bruttowarmmiete vereinbart, dann müssen sowohl die enthaltenen Beträge für kalte Betriebskosten, als auch diejenigen für warme Betriebskosten aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden: 

Was ist eine Bruttowarmmiete?

Nettokaltmiete ist maßgeblich für Mieterhöhungen, die Einstufung in einen Mietspiegel

Vermieter haben das Recht, für länger dauernde Mietverhältnisse die Miete zu erhöhen.

Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Häufig ist dafür ein Mietspiegel maßgeblich, in dem die ortsübliche Vergleichsmiete erfasst wird.

  • In Mietspiegeln werden Nettokaltmieten dargestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen, unabhängig davon, wie günstig oder ungünstig der Vermieter die Leistungen für die Bewirtschaftung des Hauses einkauft.


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