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Betriebskosten sinken - Miete für Mietwohnung senken

Ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung der Wohnung, dass zu hohe Vorauszahlungen für die kalten oder warmen Betriebskosten verlangt werden, dann ist nach dem Gesetz auch die Miete bzw. sind die zu zahlenden Betriebskostenvorschüsse entsprechend zu senken.

Betriebskosten sinken - in welchen Fällen sinkt die Miete für die Mietwohnung?

Die Art und Weise, wie die Miete zu senken ist (§ 560 BGB), hängt davon ab, wie sich die Miete für die Mietwohnung zusammensetzt.

  • Zahlen Sie - wie heute weitgehend üblich - eine Nettokaltmiete und daneben Vorschüsse für Nebenkosten, dann muss der Vermieter über diese Vorschüsse jährlich abrechnen.
    Kommt die Abrechnung zu dem Ergebnis, dass Sie zuviel Vorschüsse bezahlt haben - wenn sich also ein höheres Guthaben ergibt - dann können Sie verlangen, dass die Vorschüsse gesenkt werden.
  • Handelt es sich nur um ein geringfügiges Guthaben, dann lohnt es sich nicht den Vermieter aufzufordern die Vorschusszahlungen zu senken. Es gibt bei Betriebskosten immer mal wieder Schwankungen.
  • Es gilt: 
    Bei Überschüssen für warme Betriebskosten sind diese Vorschüsse zu senken.
    Bei Überschüssen für kalte Betriebskosten sind jene Vorschüsse zu senken.

Müssen bei einer für die Wohnung vereinbarten Bruttomiete Betriebskosten gesenkt werden?

  • Zahlen Mieter hingegen eine Bruttomiete für die Wohnung, in der die Betriebskosten enthalten sind, dann muss der Vermieter - unaufgefordert - bei sinkenden Betriebskosten eine entsprechende Senkung der Miete vornehmen.
  • Tut der Vermieter das nicht, so können Sie eine entsprechende Senkung der Miete verlangen und notfalls einklagen.
Hinweis


Steigen die Betriebskosten bei einer vereinbarten Bruttomiete, dann ist der Vermieter berechtigt die Betriebskosten zu erhöhen:
Betriebskostenpauschale Wohnung - Erhöhung durch Vermieter  

Feststellen, ob mit der Bruttomiete der Wohnung zu hohe Betriebskosten berechnet werden 

Ist eine Bruttomiete vereinbart, dann wird keine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt.

Es kann sich daher empfehlen, bei Nachbarn zu fragen, ob die Betriebskosten gestiegen oder gefallen sind, ob Sie deren Betriebskostenabrechnung mal anschauen dürfen. Wegen einer genaueren Prüfung, bitten Sie die Nachbarn um die Kopie der Abrechnung.




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