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Was ist eine Bruttokaltmiete im Wohnungsmietvertrag?
Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete in der die kalten Nebenkosten, Betriebskosten enthalten sind. Die Heiz- und Warmwasserkosten sind nicht enthalten. Die Bruttokaltmiete wird im Mietvertrag festgelegt.
Wenn eine Bruttokaltmiete einfach als Bruttomiete bezeichnet wird
​​​​​​​Ist in einem Mietvertrag die Miete als Bruttomiete bezeichnet, dann handelt es sich um eine Miete, die bereits Betriebskosten enthält.
Zur genauen Abgrenzung, was wird unter der Bruttomiete verstanden, ist es erforderlich, zwischen einer Bruttowarmmiete und einer Bruttokaltmiete zu unterscheiden.
Bruttokaltmiete - Heizkosten, warme Betriebskosten sind in der Bruttokaltmiete nicht enthalten
In der Bruttokaltmiete sind alle Kosten für die Wohnung enthalten und und mit Zahlung der Miete abgegolten, mit Ausnahme der Heizkosten
- bei zentraler Warmwasserbereitung, Warmwasserversorgung auch mit Ausnahme der Warmwasserkosten:
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Beispiel für die Festlegung einer Bruttokaltmiete im Wohnungsmietvertrag
Man spricht von einer Bruttokaltmiete, wenn im Mietvertrag vereinbart ist:
"Die monatliche Miete beträgt 700,00 €. Der Mieter trägt außerdem die Heizkosten, über die gesondert abgerechnet wird."
Um die tatsächlichen monatliche Mietkostenbelastung für die Wohnung zu bestimmen, die durch den Mietvertrag begründet wird, müssen die Heizkostenvorschüsse hinzugerechnet werden:
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart
Mieterhöhung für die Wohnung bei einer vereinbarten Bruttokaltmiete
In der Bruttokaltmiete sind alle sogenannten kalten Betriebskosten enthalten.
- Die gesetzlichen Regelungen über Erhöhung der Miete und Begrenzung der Miete beziehen sich fast durchweg auf die Nettokaltmiete, also ohne alle Betriebskosten.
- Will der Vermieter eine Mieterhöhung für einen Mietvertrag mit einer Bruttokaltmiete durchführen, dann ist dies nicht so einfach. Eine Mieterhöhung orientiert sich an der ortsüblichen Miete, oft an einem Mietspiegel. In einem Mietspiegel stehen in der Regel nur Nettokaltmieten.
​​​​​​​Mieterhöhung für Wohnung mit Bruttokaltmiete - Überprüfung der Mieterhöhung
Vermieter müssen für eine Mieterhöhung die Nettokaltmiete ermitteln.
- Mieterhöhungen auf der Basis einer vereinbarten Bruttokaltmiete sind in der Regel nicht zulässig, weil keine Vergleichbarkeit gegeben ist.
​​​​​​​Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vermieter Vergleichswohnungen nennen kann, die ebenfalls eine Bruttokaltmiete haben. - Will man eine Mieterhöhung überprüfen:
Mieterhöhung bei einer Bruttomiete,
so muss festgestellt werden, welcher Anteil der Miete die Nettokaltmiete ist:
Was ist eine Nettokaltmiete?
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