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Miethöhe - Vermieter können manchmal Zuschlag zur Miete verlangen

Als Miete bezeichnet man die gesamte Gegenleistung, die der Wohnungsmieter dafür erbringt, dass er die Wohnung zum Wohnen benutzen darf. Zur Miete hinzukommen können Zuschläge für Leistungen des Vermieters.

Miethöhe - Vermieter können einen Zuschlag zur Miete der Wohnung verlangen

Die Miete kann mit der ortsüblichen Vergleichsmiete z.B. im Mietspiegel verglichen werden. Sie ist die Gegenleistung dafür, dass die Mieter diese Räume als Wohnraum nutzen dürfen.

Zuschläge sollen eine Gegenleistung dafür bieten, dass Mieter zusätzliche Vorteile im Rahmen der Nutzung ihrer Mietwohnung erhalten. Häufig anzutreffen sind:

Der Untermietzuschlag des Vermieters für die Erlaubnis zur Untervermietung

Untermietzuschlag: Gebräuchlich ist ein Untermietzuschlag, der dafür erhoben wird, dass der Mieter einen oder mehrere Untermieter in seine Wohnung aufnehmen darf.
Untermietzuschlag für Untermieterlaubnis - gesetzliche Regelung 

Der Möblierungszuschlag bei der Mietwohnung

Möblierungszuschlag: Ein Möblierungszuschlag kann dafür erhoben werden, dass die Wohnung oder der vermietete Raum vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet wird.

Der Gewerbezuschlag bei der Mietwohnung

Gewerbezuschlag: Der Gewerbezuschlag soll die Gegenleistung dafür sein, dass der Mieter seine Wohnung auch zu anderen Zwecken als dem bloßen Wohnen nutzen darf.

Der Stellplatzzuschlag bei der Mietwohnung

Stellplatzzuschlag: Ein Stellplatzzuschlag kann verlangt werden, wenn im Mietvertrag ein Stellplatz für einen PKW oder ein Motorrad mitvermietet wird.

Modernisierungszuschlag, Modernisierungsumlage - wird als Mieterhöhung Teil der Grundmiete

Auch die Umlage von Modernisierungskosten wird gern „Modernisierungszuschlag" genannt. 

Es handelt sich hier aber um eine Mieterhöhung. Ist die Modernisierungsumlage einmal der Miete "zugeschlagen", dann wird sie Teil der Grundmiete.

Zuschlag für Renovierungspflicht - Vermieter hat die Pflicht Schönheitsreparaturen zu machen

Ein sogenannter „Schönheitsreparaturzuschlag“ ist ein Hinweis auf die Kalkulation der Miete und hat keinen Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete, weder bei der Mieterhöhung noch im Falle einer geltenden Mietpreisbremse.

Im preisgebundenen Wohnraum haben Zuschläge eine etwas andere Bedeutung.



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