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Modernisierungszuschlag wird Bestandteil der Grundmiete
Werden nach einer Modernisierung vom Vermieter die Modernisierungskosten durch eine einseitige Mieterhöhungserklärung auf die Miete umgelegt, so spricht man auch von einem Modernisierungszuschlag.
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage ist später in der Grundmiete enthalten
Ist dies Mieterhöhung durch die Modernisierung erfolgt, dann wird der Zuschlag Bestandteil der Grundmiete (Nettomiete), ist später in der Miete nicht mehr als Modernisierungszuschlag erkennbar.
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