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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Heizkosten, Warmwasserkosten - meist zusätzlich zur Miete zu zahlen
Kosten für Heizung und Warmwasser der Wohnung müssen, wenn Vermieter für die Beheizung zuständig sind, in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete bezahlt werden.
Heizkosten und Kosten für Warmwasser sind normalerweise zusätzlich zur Miete zu zahlen
Meist verlangen Vermieter zusätzlich zu einer Nettokaltmiete Vorschüsse, Vorauszahlungen für entstehende Heiz- und Warmwasserkosten.
Normalerweise werden die monatlichen Kosten für Vorschusszahlungen im Mietvertrag der Wohnung separat dargestellt.
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Das heißt, neben einer Nettokaltmiete und sonstigen (kalten) Betriebskosten sind meist warme Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten zu zahlen.
Dann sind Vermieter verpflichtet, gegenüber Mietern über die Vorschüsse jährlich abzurechnen.
Abrechnung der monatlichen Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung
Heizkosten und Warmwasserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten und sind in der Regel nach dem individuellen Verbrauch vom Vermieter abzurechnen:
Heizkosten und Warmwasserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten
Es bestehen für die Heizkostenabrechnung formelle Anforderungen:
Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit
Heizkostenvorschüsse für Wohnung gehören zur Miete - Nichtzahlung führt zu Mietschulden
Ist vertraglich vereinbart, dass monatliche Beträge für Heizung und/oder Warmwasser an den Vermieter bezahlt werden, dann gehören diese regelmäßigen Zahlungen auch zur "Miete".
Werden Vorschüsse nicht gezahlt, dann entstehen Mietschulden.
Miete für Wohnung - ich kann sie nicht mehr zahlen - was tun?
Nur ausnahmsweise ist eine Heizkostenpauschale für Wohnräume möglich
In seltenen Ausnahmen ist es möglich, dass zwischen Mieter und Vermieter eine Heizkostenpauschale vereinbart ist. Einzelheiten zu bestehenden Ausnahmen:
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
Besteht keine Ausnahme für eine Heizkostenpauschale, dann muss der Vermieter Heizkosten und Warmwasserkosten nach dem Verbrauch abrechnen.
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