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Heizkosten, Warmwasserkosten - meist zusätzlich zur Miete zu zahlen
Kosten für Heizung und für Warmwasser müssen, wenn der Vermieter nach dem Mietvertrag für Heizung und Warmwasser sorgen muss, normalerweise zusätzlich zur Kaltmiete bezahlt werden. Man nennt das die warmen Betriebskosten.
Normalerweise werden diese schon im Mietvertrag separat dargestellt.Der Vermieter verlangt oft Vorschüsse für entstehende Heiz- und Warmwasserkosten, für die er gegenüber seinem Mieter abrechnen muss
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Heizkosten und Kosten für Warmwasser sind normalerweise zusätzlich zur Miete zu zahlen
Das heißt, neben einer
Nettokaltmiete und
sonstigen (kalten) Betriebskosten
sind meist auch warme Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten zu zahlen.
Ist vertraglich vereinbart, dass monatliche Beträge für Heizung und/oder Warmwasser an den Vermieter bezahlt werden, dann gehören diese regelmäßigen Zahlungen auch zur "Miete".
Hinweis
Beheizen Mieter die Wohnung selbst und/oder der Vermieter liefert kein Warmwasser, muss natürlich an den Vermieter dafür auch nichts bezahlt werden.
Die Kosten für Brennstoff und z.B. für den Strom, Gas zur Wassererwärmung gehören nicht zur Miete.
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