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Heizkosten, Warmwasserkosten - meist zusätzlich zur Miete zu zahlen

Kosten für Heizung und Warmwasser der Wohnung müssen, wenn Vermieter für die Beheizung zuständig sind, in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete bezahlt werden.

Abrechnung der monatlichen Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung

Verlangen Vermieter Vorschüsse für entstehende Heiz- und Warmwasserkosten, dann sind Vermieter verpflichtet gegenüber Mietern über die Vorschüsse abzurechnen.

Es bestehen für die Heizkostenabrechnung formelle Anforderungen:
Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit

Normalerweise werden die monatlichen Kosten für Vorschusszahlungen im Mietvertrag der Wohnung separat dargestellt.
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten 

Heizkosten und Kosten für Warmwasser sind normalerweise zusätzlich zur Miete zu zahlen

Heizkosten und Warmwaserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten und sind in der Regel nach dem individuellem Verbrauch vom Vermieter abzurechnen:
Heizkosten und Warmwasserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten 

Das heißt, neben einer

Nettokaltmiete und

sonstigen (kalten) Betriebskosten

sind meist warme Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten zu zahlen.

Heizkostenvorschüsse für die Wohnung gehören zur Miete - Nichtzahlung führt zu Mietschulden

Ist vertraglich vereinbart, dass monatliche Beträge für Heizung und/oder Warmwasser an den Vermieter bezahlt werden, dann gehören diese regelmäßigen Zahlungen auch zur "Miete".

Werden Vorschüsse nicht gezahlt, dann entstehen Mietschulden.
Miete für Wohnung - ich kann sie nicht mehr zahlen - was tun? 

Nur ausnahmsweise ist eine Heizkostenpauschale für Wohnräume möglich

Besteht keine Ausnahme für eine Heizkostenpauschale, dann muss der Vermieter Heizkosten und Warmwasserkosten nach Verbrauch abrechnen. Einzelheiten zu bestehenden Ausnahmen:
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig



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