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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Heizkosten, Warmwasserkosten - meist zusätzlich zur Miete zu zahlen
Kosten für Heizung und Warmwasser der Wohnung müssen, wenn Vermieter für die Beheizung zuständig sind, in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete bezahlt werden.
Abrechnung der monatlichen Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung
Verlangen Vermieter Vorschüsse für entstehende Heiz- und Warmwasserkosten, dann sind Vermieter verpflichtet gegenüber Mietern über die Vorschüsse abzurechnen.
Es bestehen für die Heizkostenabrechnung formelle Anforderungen:
Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit
Normalerweise werden die monatlichen Kosten für Vorschusszahlungen im Mietvertrag der Wohnung separat dargestellt.
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Heizkosten und Kosten für Warmwasser sind normalerweise zusätzlich zur Miete zu zahlen
Heizkosten und Warmwaserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten und sind in der Regel nach dem individuellem Verbrauch vom Vermieter abzurechnen:
Heizkosten und Warmwasserkosten sind verbrauchsabhängige Kosten
Das heißt, neben einer
Nettokaltmiete und
sonstigen (kalten) Betriebskosten
sind meist warme Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten zu zahlen.
Heizkostenvorschüsse für die Wohnung gehören zur Miete - Nichtzahlung führt zu Mietschulden
Ist vertraglich vereinbart, dass monatliche Beträge für Heizung und/oder Warmwasser an den Vermieter bezahlt werden, dann gehören diese regelmäßigen Zahlungen auch zur "Miete".
Werden Vorschüsse nicht gezahlt, dann entstehen Mietschulden.
Miete für Wohnung - ich kann sie nicht mehr zahlen - was tun?
Nur ausnahmsweise ist eine Heizkostenpauschale für Wohnräume möglich
Besteht keine Ausnahme für eine Heizkostenpauschale, dann muss der Vermieter Heizkosten und Warmwasserkosten nach Verbrauch abrechnen. Einzelheiten zu bestehenden Ausnahmen:
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
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