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Ratgeber Untervermietung
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Die warmen Betriebskosten, Heizkosten und andere
Ist im Mietvertrag der Wohnung vereinbart, dass der Vermieter für die Beheizung der Räume und für die Versorgung mit Warmwasser zu sorgen hat, dann sind die dafür entstehenden Kosten in aller Regel vom Mieter zu zahlen.
Man nennt dies die warmen Betriebskosten — in Abgrenzung zu allen anderen Betriebskosten:
Kalte Betriebskosten - sind alle, außer Heizungs- und Warmwasserkosten
Prüfen, was zu den warmen Betriebskosten im Mietvertrag steht
Immer ist zunächst zu prüfen, wie im Mietvertrag die Zusammensetzung der Miete festgelegt ist:
Miete - Wie setzt sich die Gesamtmiete zusammen?
Aber auch, ob später ggf. eine Vertragsänderung zu den Betriebskosten vereinbart worden ist:
Vertragsänderung der Vereinbarung für Heizkosten und Warmwasserkosten .
Sind alle Betriebskosten, die Heiz- und Warmwasserkosten und auch alle anderen Betriebskosten, in der Gesamtmiete enthalten, dann spricht man von einer Inklusivmiete. Sie kommt bei Wohnraum praktisch kaum vor.
Ist ein Teil der Betriebskosten in der Gesamtmiete enthalten, während ein anderer Teil der Betriebskosten (z.B. die warmen Betriebskosten) gesondert ausgewiesen wird, dann spricht man von einer Teilinklusivmiete.
Warme Betriebskosten im Mietvertrag der Wohnung als Pauschale vereinbart
Warme Betriebskosten können nur in Ausnahmefällen als Pauschale vereinbart sein, denn die Heizkostenverordnung ordnet - um einen sparsamen Energieverbrauch durchzusetzen - an:
- Es ist grundsätzlich die verbrauchsabhängige Berechnung von Energiekosten vorgeschrieben.
- Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig
Vorauszahlungen für warme Betriebskosten und Abrechnung darüber
Meist sind Vorauszahlungen für warme Betriebskosten vereinbart. Die Mietpartei muss dann regelmäßig einen festgelegten Vorschuss dafür an den Vermieter zahlen.
- Ãœber diese Vorauszahlungen muss dann innerhalb einer vom Gesetz und Vertrag festgelegten Abrechnungsfrist vom Vermieter abgerechnet werden.
Daraus kann sich dann ein Guthaben oder eine Nachzahlungsforderung des Vermieters ergeben.
- Mieter und Vermieter können verlangen, dass die Vorauszahlung diesem Abrechnungsergebnis angepasst, also entweder gesenkt oder erhöht wird:
Senkung der Vorauszahlung für Heizkosten und Warmwasserkosten
Vermieter erhöht die Vorauszahlung für warme Betriebskosten
Warme Betriebskosten - wie muss die Heizkostenabrechnung aussehen?
Es gibt in den Abrechnungen über warme Betriebskosten einzelne Betriebskostenarten (z.B. Wärmecontracting) und bei jeder Position kann es sich lohnen zu prüfen, ob sie korrekt erfasst sind, oder ob Kosten enthalten sind, die nicht hineingehören:
Abrechnung über warme Betriebskosten, Heizkostenabrechnung
- Die Heizkostenabrechnung und Warmwasserkostenabrechnung muss formell ordnungsmäßig sein, und sie sollte auch richtig sein.
- Ob die Abrechnung richtig ist, können Sie meist nur durch Einsicht in die Belege zur Abrechnung feststellen:
Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen - Einwendungen gegen die Abrechnung:
Einwendungen gegen die Abrechnung von warmen Betriebskosten - Diese müssen Sie innerhalb der Einwendungsfrist, innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung vorbringen:
Heizkostenabrechnung - wann endet die Einwendungsfrist?
Kosten für Heizung, Warmwasser - Vermieter müssen auf Kosten achten, wirtschaftlich handeln
Der Vermieter ist verpflichtet, bei allen Betriebskosten, also auch bei den Kosten für Beheizung und Warmwasserbereitung, auf die Wirtschaftlichkeit zu achten:
Betriebskosten für Heizung und Warmwasser müssen wirtschaftlich sein
Kosten der Legionellenprüfung als Teil der Heizkostenabrechnung
Die Kosten einer Legionellenprüfung gelten als umlagefähige Kosten:
Heizkostenabrechnung - Kosten einer Legionellenprüfung
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