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Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel

Heizkosten und Warmwasserkosten werden bei Mehrfamilienhäusern aufgeteilt in Grundkosten und Verbrauchskosten, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel.

Heizkosten, Warmwasserkosten - Grundkosten und Verbrauch - Umlageschlüssel

Die Kosten für Heizung und Warmwasserkosten hängen von dem Verbrauch in den einzelnen Wohnungen ab, es gibt aber auch Kostenanteile, die alle Wohnungen ähnlich stark betreffen, die also dem Verbrauch nicht zugeordnet werden können, sogenannte Grundkosten.

Bei der Heizkostenabrechnung muss zwischen diesen Kostenanteilen unterschieden werden.

Vermieter müssen sich an die Regelungen der Heizkostenverordnung halten:
Heizkostenverordnung - Bedeutung für die Heizkostenabrechnung 

  • Für die Abrechnung der Kosten ist die verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Verteilung der Kosten vorgeschrieben.

Heizkostenabrechnung - Verteilerschlüssel trennt Grundkosten und Verbrauchskosten

Eine Aufteilung ist vorgeschrieben in:

  • Grundkosten in der Heizkostenabrechnung
    das sind diejenigen, die nicht vom Verbrauch in der einzelnen Wohnung abhängen.
    In den Grundkosten sind also diejenigen Kosten enthalten, die eine Heizungsanlage allein schon durch ihren Betrieb bzw. Erhaltung der Betriebsbereitschaft verursacht.
  • Verbrauchskosten in der Heizkostenabrechnung
    werden nach dem Verbrauch in der einzelnen Wohnung bemessen.

Dafür werden die Gesamtkosten, die für Heizung und Warmwasser entstehen, nach einem festen Maßstab in diese beiden Positionen aufgeteilt. 

Verteilerschlüssel Heizkosten, Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung der Wohnung

Mindestens 50 % der Kosten sind als Verbrauchskosten abzurechnen, möglich sind höchstens 70 %.
Der Grundkostenanteil beträgt laut Heizkostenverordnung mindestens 30% und höchstens 50%.

Verteilerschlüssel für Heizkosten, Warmwasserkosten steht oft im Mietvertrag

Maßgeblich ist zunächst die Vereinbarung im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung:

  • Folgende Verteilerschlüssel können festgelegt sein:
    70 : 30 oder 
    60 : 40 oder
    50 : 50 
    Entsprechend dem jeweils geltenden Verteilerschlüssel müssen die Kosten in der Abrechnung  aufgeteilt werden.
  • Wurde die Zentralheizung erst später eingebaut, sollte über die Kostenverteilung eine besondere Vereinbarung bestehen.
    Der einmal gewählte Verteilerschlüssel kann auch später geändert worden sein, weicht deshalb vom Mietvertrag ab.
Hinweis

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vermieter auch einen anderen Verteilungsschlüssel festlegen.

Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung rechtzeitig erheben

Alle Einwände gegen eine Heizkostenabrechnung müssen innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten beim Vermieter vorliegen.

  • Das betrifft auch den angewendeten Verteilerschlüssel.

Den Einwand müssen Sie wiederholen, auch wenn Sie ihn schon zu älteren Abrechnungen gegenüber dem Vermieter erhoben haben. 
Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch  


Redaktion


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