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Ratgeber Untervermietung
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Heizkostenabrechnung, Warmwasserkosten - Betriebskosten abrechnen
Werden Vorauszahlungen für Heizkosten und Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich über diese Betriebskostenvorschüsse abrechnen, die Heizkostenabrechnung rechtzeitig Mietern übersenden.
Rechtzeitige Erstellung der Heizkostenabrechnung für Mieter von Wohnungen
Der Vermieter muss die Abrechnungsfrist einhalten. Sie läuft ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode ab.
Es kommt darauf an, welche Abrechnungsperiode vereinbart ist:
- Es ist oft das Kalenderjahr, kann aber auch ein beliebiger anderer Jahreszeitraum sein.
Achtung: Die Abrechnungsperiode für Heizkosten / Warmwasserkosten kann eine andere sein als für die kalten Betriebskosten.
Abrechnung über Heizkosten, warme Betriebskosten für die Wohnung sorgfältig prüfen
Die Abrechnung über die Vorauszahlungen muss formell ordnungsgemäß, und inhaltlich richtig sein.
- Prüfen Sie zunächst, ob der vertraglich vereinbarte Verteilungsschlüssel beachtet ist.
Sie haben die Möglichkeit, die Abrechnung zu prüfen, die Belege einzusehen und zu kontrollieren:
Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen
Zur Prüfung der Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung können Sie einen Zeugen mitnehmen, zum Beispiel Ihren Nachbarn, Ihren Anwalt oder auch einen Berater eines Mietervereins, oder einen sonstigen Beauftragten dorthin schicken.
- Achten Sie auf die Einwendungsfrist:
Einwände müssen innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Abrechnung erheben.
Heizkostenabrechnung kommt zu einer hohen Nachzahlungsforderung - Nachzahlung leisten?
Eine verlangte Heizkostennachzahlung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Beratung einbehalten werden.
- Es kann nämlich ein Kündigungsrisiko entstehen.
Heizkostenabrechnung - geforderte erhöhte Vorauszahlungen bezahlen
Wenn die Abrechnung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie eine Nachzahlung schulden, und die Abrechnung nicht an groben formellen Fehlern leidet, dann kann der Vermieter grundsätzlich auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen.
Wurden eventuell Einwände erhoben, so ändert sich hieran zunächst einmal nichts, die Erhöhung der Vorauszahlungen ist auch dann möglich.
Umgekehrt können Mieter eine Senkung der Vorauszahlungen verlangen, wenn die Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen hat.
Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen - Nichtzahlung führt zu Mietschulden
Heizkostenvorauszahlungen gehören zur „Miete“. Bleiben Sie Heizkostenvorauszahlungen schuldig, die der Vermieter verlangen kann, dann entsteht damit ein „Mietrückstand“, der sogar zur fristgemäßen oder fristlosen Kündigung führen kann.
Behalten Sie daher verlangte erhöhte Heizkostenvorauszahlungen nicht ohne vorherige sorgfältige Beratung ein!
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Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Richtigkeit beweisen
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