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Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit

Welche formalen Voraussetzungen muss eine Heizkostenabrechnung für eine Wohnung erfüllen, um überhaupt formell wirksam zu sein?

Formelle Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung der Wohnung

Die formellen Anforderungen, Voraussetzungen, wie eine Abrechnung aussehen muss, sind immer weiter reduziert worden - letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Berechnung nachvollziehbar ist. Nachfolgend erhalten Sie Hinweise.

Wenn es einen Grund zur Beanstandung hinsichtlich der Wirksamkeit gibt, sollten Mieter der Abrechnung ausdrücklich widersprechen: 
Heizkostenabrechnung prüfen - mögliche Gründe für Widerspruch  

    Vermieter muss inhaltliche Anforderungen für die Heizkostenabrechnung erfüllen

    Die Abrechnung muss zunächst jeweils den Verbrauch für die Beheizung und - wenn vom Vermieter geliefert - für die Erwärmung des Warmwassers nennen: 
    Heizkosten und Warmwasserkosten - verbrauchsabhängige Kosten . 

    • Anders ist das, wenn es sich um eine verbundene Anlage handelt, bei der ein Brenner sowohl das Warmwasser als auch Wärme für die Heizung liefert  - dann muss nur der Gesamtverbrauch genannt werden, weil es nach § 9 der Heizkostenverordnung eine Formel gibt, wonach der Verbrauch für die Erwärmung des Warmwassers aus dem Gesamtverbrauch berechnet wird.
    • Es müssen die Gesamtkosten für den Energieverbrauch aufgeführt sein.
    • Der Abrechnungszeitraum muss genannt sein.
    • Der Anteil der Gesamtkosten, der verbrauchsabhängig umgelegt werden soll, muss hervorgehen.
    • Der Verteilerschlüssel, nach dem diese Kosten auf die Nutzer verteilt werden, muss genannt und ggf. erläutert werden.
      Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel 
    • Es muss Ihnen der auf Ihre Wohnung entfallende Anteil dieser Kosten mitgeteilt werden.
    • Die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen müssen davon abgezogen werden.
    • Der Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag muss genannt sein.

    Insgesamt muss die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein. 

    • Weitere Erläuterungen muss die Abrechnung nicht enthalten, um formell wirksam zu sein.

    Die Abrechnungen der großen Ablesedienste (Techem, KALORIMETA, Urbana etc.) erfüllen diese Voraussetzungen in aller Regel: 
    Abrechnung über warme Betriebskosten, Heizkostenabrechnung 

    Abrechnung über warme Betriebskosten - nur tatsächlicher Verbrauch 

    Heizkostenabrechnung - Schätzung der Heizkosten für die Wohnung

    Eine Schätzung erfolgt, wenn die Ablesung nicht möglich war, z.B. wegen Defekt von Wärmezählern oder auch, oder wenn trotz rechtzeitiger Ankündigung die Ablesung dreimal nicht möglich war: Heizkostenabrechnung - Schätzung von Heizkosten .

    Sie haben gegenüber ihrem Vermieter Anspruch auf Darlegung der Schätzgrundlage. 

    • Wurde die Schätzgrundlage in einer vorliegenden Abrechnung nicht mitgeteilt, dann wird die Abrechnung deswegen nicht formell unwirksam. 
    • Eine Schätzung erfolgt in der Regel an Hand des üblichen Verbrauches vorausgegangener Abrechnungsperioden.

    Heizkostenabrechnung der Wohnung - inhaltliche Richtigkeit, die materielle Wirksamkeit

    Alle weiteren Fragen, die sich bei der Abrechnung stellen, also z.B. ob die angegebenen Kosten tatsächlich entstanden sind oder welche Kosten umgelegt werden dürfen, betreffen die inhaltliche Richtigkeit, die sogenannte materielle Wirksamkeit der Abrechnung, sie muss besonders geprüft werden.

    Dafür haben Mieter ein Auskunftsrecht und den Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, das sollte im Zweifel unbedingt wahrgenommen werden. Bestehen Zweifel an einer Nachzahlung oder an einem zu niedrigen Guthaben:
    Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen 

    Mieter müssen die Einwendungsfrist beachten: 
    Heizkostenabrechnung - Widerspruch, wann endet Einwendungsfrist? 

    Tipp


    Wenn der Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet, obwohl er das in der Regel muss, dann dürfen von den Gesamtheizkosten 15 Prozent der Kosten abgezogen werden: 
    Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Kürzung um 15%

    Ausnahmen:


    Redaktion


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