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Heizkostenabrechnung nicht nach Verbrauch - Kürzung um 15%

Rechnen Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Heizkostenabrechnung der Wohnung nicht ordentlich nach Verbrauch ab, dann können Mieter die auf die Wohnung entfallenden Heizkosten um 15% kürzen.

Widerspruch gegen fehlerhafte Heizkostenabrechnung der Wohnung

Die Heiz­kost­en­ab­rech­nung ist einmal pro Jahr vom Vermieter zu erstellen:
Frist für Heizkostenabrechnung muss Vermieter einhalten

Ist die Heizkostenabrechnung nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet, so sollten Mieter der Abrechnung widersprechen:
Heizkostenabrechnung für Wohnung ergibt Fehler - Widerspruch.

  • Eine Prüfung der Heizkostenabrechnung sollten Mieter in Erwägung ziehen, sich dafür an eine Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein wenden

Ist beabsichtigt, dass eine Kürzung um 15 Prozent gemäß § 12 HeizkostenV  vorgenommen werden soll, dann sollte dies im Widerspruchsschreiben dem Vermieter mitgeteilt werden.

Nicht immer können Mieter eine falsche Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen

Zu beachten ist: Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenVO besteht für Mieter nicht, wenn die fehlerhafte Abrechnung korrigierbar ist. Andere Fehler der Abrechnung müssen meist durch Belegeinsicht geprüft und jedenfalls durch Widerspruch beanstandet werden.

Korrektur der Heizkostenabrechnung statt Kürzung um 15 Prozent

Die Korrektur der Heizkostenabrechnung: Dies ist z.B. möglich, wenn Vermieter einen falschen Verteilungsmaßstab für die Abrechnung verwendet haben - in diesem Fall können Mieter die Änderung des Verteilerschlüssels, auch eine korrekte Heizkostenabrechnung gerichtlich durchsetzen.
Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel

Beispiel

Fehlen Erfassungsgeräte zur Messung des individuellen Verbrauchs, dann ist es im Nachhinein für Vermieter nicht möglich die Abrechnung zu korrigieren, der Abzug in Höhe von 15 Prozent ist möglich.

  • Ergibt die falsche Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung, so müssen Mieter diese nicht bezahlen, bzw. erst eine Nachzahlung aus einer korrigierten, korrekten Abrechnung zahlen.  

Kürzung der Heizkostenabrechnung - keine ordentliche verbrauchsabhängige Berechnung

Wenn der Vermieter den Verbrauch in verschiedenen Räumen bzw. der ganzen Wohnung nicht korrekt erfasst, z.B. weil keine Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler) vorhanden sind, und dem Mieter also aufgrund nicht ordentlicher Erfassung eine Heizkostenabrechnung erteilt, dann hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 15 %. Dies steht in der Heizkostenverordnung, § 12 HeizkostenVO.

  • Nicht immer ist eindeutig, ob die Kosten korrekt verbrauchsabhängig angesetzt worden sind. Bei Zweifeln lassen Sie die Abrechnung über die warmen Betriebskosten fachkundig prüfen.

Bundesgerichtshof zu Kürzung der Heizkostenabrechnung um 15 Prozent

Der Bundesgerichtshof hat 2016 nochmals entschieden, wie diese Kürzung zu berechnen ist: 

  • Mieter müssen lediglich in der fehlerhaften Abrechnung feststellen, welche anteiligen Kosten für die Wohnung angegeben sind. Diese Kosten können um 15 % gekürzt werden.
  • Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenVO besteht jedoch nicht, wenn die fehlerhafte Abrechnung  korrigierbar ist.

Weitere Einzelheiten zur Kürzung und Berechnung des Abzugs um 15 Prozent:
Heizkostenabrechnung falsch berechnet - Kürzung um 15 Prozent

Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten, warmen Betriebskosten ist Vorschrift

Die Heizkostenverordnung legt fest, dass die vom Vermieter mit Heizwärme und ggf. auch mit Warmwasser versorgten Wohnungen dies dafür entstehenden Kosten verbrauchsabhängig zu erfassen sind. Die Heizkostenverordnung regelt auch näher, wie der Vermieter den Verbrauch messen muss.

Heizkostenabrechnung für die Wohnung - Umlage der Kosten nur zum Teil nach der Wohnfläche

Zwar wird immer ein Anteil der Kosten auch nach der / den Wohnflächen verteilt:

  • aber mindestens 50 % der Kosten müssen nach dem erfassten Verbrauch jeder Wohnung verteilt werden. Damit soll den Mietern die Möglichkeit gegeben werden, zu einem insgesamt möglichst sparsamen Verbrauch beizutragen.
  • In manchen Fällen kann verlangt werden, dass 70 % der Heizkosten nach dem Verbrauch umgelegt werden.
    Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Im Zweifamilienhaus muss die Heizkostenabrechnung nicht verbrauchsabhängig erfolgen

Im Zweifamilienhaus können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, die Heizkostenverordnung keine Anwendung findet, z.B. die Abrechnung bzw. die Verteilung der Kosten nur über die Wohnfläche erfolgt.

Es ist sogar möglich, dass im Zweifamilienhaus eine Heizkostenpauschale vereinbart wird. 
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig.



    Redaktion


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