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Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
Werden Mietwohnungen zentral mit Heizwärme und/oder mit Warmwasser versorgt, dann ist durch die Heizkostenverordnung grundsätzlich vorgeschrieben, dass der Gebäudeigentümer oder der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung den Verbrauch erfassen und entsprechend diesem Verbrauch die Kosten für einzelne Verbraucher / Mieter berechnen bzw. abrechnen muss.
Je mehr ein Nutzer verbraucht, desto mehr muss er bezahlen. Durch die Verbraucherfassung soll erreicht werden, dass mit den Energiequellen sparsam umgegangen wird.
Heizkosten und Warmwasserkosten - verbrauchsabhängige Kosten
Heizkosten abrechnen - nach Wohnfläche oder beheizter Fläche?
Das gleiche gilt, wenn die Wärmeenergie durch einen Anderen, also einen Wärmelieferanten erbracht wird (Contracting).
Heizkostenverordnung erlaubt nur im Ausnahmefall eine Heizkostenpauschale
Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind zwingend, d.h. sie gelten sogar dann, wenn im Vertrag etwas anderes vereinbart ist.
Pauschalen, also Kostenregelungen für den Heizkostenverbrauch, sind bei warmen Betriebskosten grundsätzlich nicht erlaubt, aber es gibt Ausnahmen:
Heizkosten als pauschale Betriebskosten - Heizkostenpauschale kann möglich sein
In seltenen Fällen können Heizungs- und Warmwasserkosten in die Miete eingeschlossen werden (Inklusivmiete - Erklärung des Begriffes), oder es können Pauschalen vereinbart werden.
Heizkostenpauschale im Zweifamilienhaus - Vermieter bewohnt eine Wohnung
- In Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, ist eine Heizkostenpauschale zulässig.
Ist im Mietvertrag oder danach zulässigerweise eine Pauschale für die warmen Betriebskosten vereinbart worden, dann kann der Vermieter später die Pauschale (für die Zukunft) erhöhen, wenn die Kosten gestiegen sind:
Vermieter erhöht die Pauschale für warme Betriebskosten
- Umgekehrt hat der Mieter einen Anspruch auf Senkung einer Pauschale (für die Zukunft), wenn die Heizkosten gesunken sind:
Pauschale für Heizkosten und Warmwasserkosten zu hoch?
- Wenn die Kosten der Heizkostenerfassung extrem hoch wären, oder wenn die Nutzer in einem vor 1981 errichteten Gebäude wohnen, in dem sie den Wärmeverbrauch gar nicht beeinflussen können.
- Bei Gebäuden, die einen extrem niedrigen Wärmebedarf haben (unter 15 kWh/m² pro Jahr), oder die mit einer Kraft-Wärme-Kopplung ausgestattet sind, oder in denen überwiegend eine Wärmerückgewinnung stattfindet.
- Keine Anwendung findet die Heizkostenverordnung auf Räume in Altersheimen, Pflegeheimen, Studentenheimen, und sonstigen Einrichtungen, in denen keine üblichen Mietverträge geschlossen werden.
- Auch für Zimmer in Hotels und Pensionen müssen die Heizungs- und Warmwasserkosten nicht separat berechnet werden.
Heizkostenpauschale bei Untervermietung
Heizkostenpauschale bei Untermietverträgen kann möglich sein bzw. ist meist üblich.
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