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Vermieter verlangt Erhöhung der Heizkostenpauschale

Der Vermieter kann eine zulässigerweise vereinbarte Heizkostenpauschale für die Zukunft erhöhen, wenn er nachweisen kann, dass die bisher gezahlte Pauschale die warmen Betriebskosten, Heizkosten nicht deckt.

Heizkostenpauschale - Pauschale für warme Betriebskosten ist Bestandteil der Miete

Wurde durch den Vermieter eine Pauschale für warme Betriebskosten mit Mietern vereinbart, dann ist diese Bestandteil der Miete.

Nach einer Erhöhung der Pauschale ist diese auch wieder Bestandteil der Miete.

Mieter ist mit der Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht einverstanden

Mieter sollten beachten, dass es zu großen Problemen führen kann, wenn die Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht gezahlt wird, der Vermieter diese aber zu Recht verlangt, weil eindeutig ist, dass die Kosten gestiegen sind, dies nachgewiesen werden kann. 

Mieter zahlt die Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht

Zahlen Mieter die erhöhte Pauschale längere Zeit nicht, dann entsteht ein Mietrückstand, der möglicherweise zu einer fristgemäßen Kündigung oder sogar fristlosen Kündigung führen kann: Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

Hinweis


Wenn Sie mit der Erhöhung einer Pauschale nicht einverstanden sind, lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten. Keinesfalls sollten Sie ohne weitere Prüfung die Erhöhung nicht bezahlen.

Ebenso können Mieter, wenn die Pauschale zu hoch ist, Kosten gesunken sind, eine Anpassung, die Senkung der Pauschale vom Vermieter verlangen.
Heizkostenpauschale für Mietwohnung zu hoch - Senkung  




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