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Heizkostenpauschale für Mietwohnung zu hoch - Senkung 

Ist zulässig eine Heizkostenpauschale zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, so kann es sein, dass die warmen Betriebskosten - Heizkosten und Warmwasserkosten - gesunken sind. Grundsätzlich: ist die Heizkostenpauschale zu hoch, dann ist die monatliche Pauschale zu senken.

Für Heizkosten der Wohnung ist eine Pauschale vereinbart - Pauschale ist zu hoch angesetzt

Besteht eine zulässige Vereinbarung über monatliche Pauschalen für Heizkosten und Warmwasserkosten, und sind die Kosten für diese Leistungen gesunken, dann muss der Vermieter Sie davon informieren und die Pauschale von sich aus senken. 

Da der Vermieter über die Heizkostenpauschale nicht jährlich abrechnen muss, erfahren Mieter über die Verringerung der Kosten nicht automatisch etwas. 

Hinweis


Besteht eine zu geringe Heizkostenpauschale, dann kann der Vermieter diese erhöhen:
Vermieter erhöht die Pauschale für warme Betriebskosten

Vermieter muss zu hohe Betriebskostenpauschale für Heizkosten für Mieter senken

Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Pauschale nicht von seiner Zustimmung abhängig.

Hinweis


Gibt es zuverlässige Quellen, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser gesunken sind (z.B. Öl und/oder Gaspreise sind allgemein gesunken), sollten Sie Ihren Vermieter auffordern, Ihnen die Auskunft zu geben, wie es sich mit der Kostenpauschale verhält, ob diese nicht gesenkt werden muss. 

Verweigert der Vermieter die Auskunft, dann besteht die Möglichkeit einer Auskunftsklage:
Auskunftsklage - Vermieter erteilt Information, Auskunft nicht 

Auskunft des Vermieters zu einer zu hohen Betriebskostenpauschale - Heizkosten, Warmwasser

Hat der Vermieter auf das Verlangen, Auskunft über die aktuellen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser zu erteilen, nicht reagiert, dann sollten Mieter fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, ggf. kann eine Auskunftsklage sinnvoll sein.

Zu hohe Betriebskostenpauschale für Heizkosten - Pauschale als Mieter selbst senken

Mieter könnten sogar die Pauschale selbst herabsetzen:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken 

Von einer eigenmächtigen Senkung der Heizkostenpauschale ist abzuraten, jedenfalls solange keine eindeutigen Belege, der Nachweis für die zu hohen Kosten geführt werden kann.

Haben Sie die nach Ihrer Meinung die zu hohe Pauschale selbst gekürzt, und zahlen Sie zu Unrecht weniger, dann entsteht ein Mietrückstand / bzw. Mietschulden. Der Vermieter kann bei entsprechend hohen aufgelaufenen Mietschulden wegen Mietrückständen den Mietvertrag kündigen.
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter 



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