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Heizkostenabrechnung der Mietwohnung - Kosten Schornsteinfeger

Ist die Mietwohnung an die Zentralheizung mit oder ohne zentrale Warmwasserbereitung angeschlossen, dann gehören die Schornsteinfegerarbeiten zu den Heizkosten bzw. Warmwasserkosten.

Schornsteinfegerkosten als umlegbare Betriebskosten für die Wohnung

Ist mietvertraglich vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, dann können auch die Schornsteinfegerkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Sie gehören dann in die Heizkostenabrechnung / Abrechnung über Warmwasserkosten.

Schornsteinfegerarbeiten als Betriebskosten der Heizkostenabrechnung

Schornsteine müssen regelmäßig gereinigt und überprüft werden. Die deswegen entstehenden Kosten werden Mietern meist als Betriebskosten belastet.

Sammelheizung, Zentralheizung, zentrale Warmwasserbereitung - warme Betriebskosten

Die Kosten gehören zu den sogenannten warmen Betriebskosten, wenn über die Schornsteine die Zentralheizung oder Warmwasserbereitung betrieben wird, und die jeweilige Wohnung an diese Heizung angeschlossen ist.

Abrechnungsmaßstab für Schornsteinfegerkosten

Schornsteinfegerkosten werden teilweise als Grundkosten über die anteilige Fläche, teilweise mit den Verbrauchskosten auf die jeweilige Wohnung umgelegt.

Ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen ist meist nicht nötig, weil Gewerbebetriebe hier meist keine besonders hohen Kosten verursachen.

Hinweis


Gibt es keine Zentralheizung, Sammelheizung, zentrale Warmwasserversorgung, oder ist die jeweilige Wohnung nicht daran angeschlossen, dann werden die Schornsteinreinigungskosten über die sogenannten kalten Betriebskosten umgelegt.


Redaktion


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