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Betriebskosten für Schornsteinreinigung, Kosten Schornsteinfeger
Regelmäßige Schornsteinfegerarbeiten sind für Mieter Betriebskosten der Wohnung, des Hauses, wenn die Umlage der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist umlegbar.
Betriebskosten - Schornsteine, Feuerstätten müssen regelmäßig überprüft werden
Jeder Schornstein, an dem irgendwelche Feuerstätten betrieben werden, muss regelmäßig gereinigt und überprüft werden. Früher war dafür allein der örtliche Schornsteinfeger zuständig, dieses Monopol gibt es aber heute nicht mehr. Es können auch andere fachlich geeignete Unternehmen vom Vermieter beauftragt werden.
Regelmäßige Schornsteinfegerarbeiten sind Betriebskosten für die Mietwohnung
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, dann können nach § 2 Nr. 12 der Betriebskostenverordnung auch die Schornsteinfegerkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Das sind die Kosten für die regelmäßige Reinigung der Schornsteine, und für die regelmäßige "Feuerstättenschau", also die Überprüfung der an die Schornsteine angeschlossenen Öfen und Herde.
Keine Zentralheizung oder zentrale Warmwasserbereitung - Kalte Betriebskosten
Gibt es keine Zentralheizung und keine zentrale Warmwasserversorgung gibt, dann sind die Schornsteinfegerkosten über die "kalten Betriebskosten" abzurechnen.
Sie können dann nach Zahl der Wohnungen oder nach anteiliger Wohnfläche umgelegt werden.
Auch die Umlage nach Köpfen kann zulässig sein (siehe dazu: Verteilerschlüssel).
Betriebskosten Schornsteinfeger - Wohnung nicht an Kamin, Schornstein angeschlossen
- Keine Umlage dieser Kosten kommt für Wohnungen in Betracht, die überhaupt nicht an die Schornsteine angeschlossen sind.
- Es spielt es keine Rolle, ob in einer Wohnung kein Ofen an den Schornstein angeschlossen und betrieben wird - das muss für die Umlage der entstehenden Kosten nur möglich sein.
Normalerweise muss kein Vorwegabzug für gewerbliche Flächen vorgenommen werden, weil kaum ein Gewerbebetrieb hier besonders hohe Kosten verursacht.
Zentralheizung, zentrale Warmwasserbereitung - Kosten Schornsteinfeger unter Heizkosten
Dienen die Schornsteine der Sammelheizung, Zentralheizung, Sammelheizung oder zentralen Warmwasserbereitung, dann müssen die Schornsteinreinigungskosten mit den Heizkosten und Warmwasserkosten, also über die Abrechnung für warme Betriebskosten abgerechnet werden.
Der Grund: Die Heizkostenverordnung gibt etwas strengere Maßstäbe für die Abrechnung vor.
Redaktion
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