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Genehmigung für Kaminofen, Holzofen in der Mietwohnung

Zum Sparen von Heizkosten und für eine behagliche Wärme möchten manche Mieter einen Kaminofen für das Heizen mit Holz in der Wohnung aufstellen. Hierbei ist immer die Genehmigung des Vermieters die Voraussetzung und für dieses Vorhaben ist einiges zu beachten, zu bedenken.

Kaminofen, Holzofen in Mietwohnung aufstellen - Erlaubnis vom Vermieter für Mieter

Für den Einbau eines Kaminofens in der Mietwohnung braucht man als Mieter immer die Erlaubnis des Vermieters:
Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich

Der Betrieb eines Kaminofens in der Mietwohnung muss auch dann immer mit dem Vermieter abgestimmt werden, wenn in der Wohnung eine Anschlussmöglichkeit an einen Kamin / Schornstein vorhanden ist, möglicherweise an gleicher Stelle irgendwann mal bereits ein Ofen angeschlossen war. 

Eine vorhandene Anschlussmöglichkeit am Kamin in der Wohnung bedeutet nämlich nicht, dass diese einfach genutzt werden kann.

​​​Anschluss eines neuen Kaminofens in der Mietwohnung - Prüfung durch Schornsteinfeger

Der Kaminofen muss den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechen.

Seit dem 1.1.2022 gelten neue Vorschriften für die Schornsteine von neu zu errichtenden Kaminöfen. Es muss einen Schornstein geben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Dadurch soll die Luftqualität in Wohngebieten besser geschützt werden.

  • Vor der Belegung eines Kamins mit einer (zusätzlichen) Feuerstätte ist vom Bezirksschornsteinfeger eine fachliche Prüfung auf die Eignung des Schornsteins vorzunehmen.
  • Diese Prüfung sollte man als Mieter vor der Bitte um Erlaubnis für die Aufstellung eines Ofens beim Schornsteinfeger in Auftrag geben, den positiven Bescheid der Anfrage beim Vermieter beifügen.  
    ​​​​​​​Sie müssen dem Vermieter immer genau beschreiben, wo Sie den Kaminofen aufbauen und anschließen wollen, und um die Erlaubnis bitten.
    Für den Antrag auf Genehmigung kann die Vorlage unseres Musterbriefes verwendet werden:
    Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter
  • Ist der Anschluss eines Kaminofens möglich und vom Vermieter genehmigt, so muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme des neuen Ofens der Schornsteinfeger die neue Feuerstätte abnehmen.

Einbau eines Kaminofens in der Mietwohnung - Mieter soll alle Kosten tragen

Im Rahmen der Erlaubnis für einen Einbau verlangen Vermieter meist, dass der Mieter alle mit der Aufstellung eines Kaminofens entstehenden Kosten trägt und verlangt,

  • die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen,
  • dass der Einbau und die Aufstellung von einer Fachfirma erfolgen muss,
  • dass zusätzlich anfallende Betriebskosten (z.B. zusätzliche Kosten des Schornsteinfegers), auch entstehende Wartungskosten und Reparaturen an der Feuerstätte vom Mieter zu zahlen sind.

Auch eine angemessene Erhöhung der Kaution kann vom Vermieter für die Genehmigung der Aufstellung des Ofens gefordert werden: 
Einbauten, Umbauten des Mieters - Vermieter will zusätzliche Kaution 

Der Einbau eines gebrauchten, älteren Kaminofens in die Mietwohnung ist nicht mehr erlaubt 

Ein gebrauchter, älterer Kaminofen kann möglicherweise gar nicht angeschlossen werden, da seit 2015 verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen einzuhalten sind.

Wohnungsrückgabe, Auszug - was geschieht mit einem dem Mieter gehörenden Kaminofen?

Als Mieter sollte mit dem Vermieter vor Aufstellung des Ofens geklärt werden, was bei einem Auszug aus der Wohnung mit dem Ofen geschieht, ob der Eigentümer bereit ist, diesen zu Ã¼bernehmen:
Wohnungsrückgabe - Vermieter soll Einbauten übernehmen 
Man kann auch versuchen, den Ofen an einen Nachmieter weiterzugeben, zu verkaufen: 
Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen

Diese Verpflichtung kann nur aufgehoben werden durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter, die schriftlich geschlossen werden sollte.

Tipp


Wurde die Aufstellung des Ofens genehmigt: Vorsichtshalber sollten Mieter einen neuen Kaminofen immer ihrer Hausratversicherung melden und um Bestätigung des Risikoeinschlusses bitten.


Redaktion


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