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Ratgeber Untervermietung
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Wohnungsrückgabe - Einbauten sollen in der Wohnung bleiben
Steht die Wohnungsrückgabe bevor, und sind Einbauten in der Wohnung vorhanden, so ist es möglich für Mieter, mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu schließen, dass die Einbauten in der Wohnung verbleiben können.
Einbauten, bauliche Veränderungen - Vereinbarung zur Übernahme bei Ende des Mietvertrags
Wurden in der Wohnung Einbauten vorgenommen, so sind diese eigentlich bei Beendigung des Mietvertrages aus der Wohnung zu entfernen, da Mieter die Rückgabe im ursprünglichen Zustand der Wohnung gegenüber dem Vermieter schulden.
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Einbauten in der Wohnung sollen am Ende des Mietvertrags in der Wohnung bleiben
Es kann sich für beide Seiten lohnen, wenn eine Vereinbarung zustande kommt, dass hochwertige Einbauten in der Wohnung bleiben können:
- Mieter können versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln und eine Regelung zu finden, dass Einbauten nicht zurückgebaut oder vielleicht nur zum Teil entfernt werden müssen.
Bei einer Vorabnahme kann dies z.B. mit dem Vermieter besprochen werden:
Vorbereitung der Wohnungsrückgabe durch Vorabnahme mit Vermieter.
Vereinbarung mit dem Vermieter über den Verbleib von Einbauten in der Wohnung
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu kommen.
- Der Vermieter kann zum Beispiel gegen die Zahlung eines angemessenen Geldbetrages auf seinen Anspruch auf Beseitigung von Einbauten gegenüber dem Mieter verzichten.
- Der Vermieter kann wertige Einbauten (z.B. eine Einbauküche) übernehmen und verzichtet dafür auf die Durchführung der Renovierung, die Schönheitsreparaturen.
(Mieter sollten zunächst prüfen, ob die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen überhaupt besteht.) - Der Vermieter zahlt an den Mieter den Zeitwert für in der Wohnung verbleibende Einbauten.
- Der Vermieter bestätigt, dass während der Kündigungsfrist keine Miete mehr bezahlt werden muss.
- Der Vermieter erlaubt den Verkauf von Einbauten an den Nachmieter.
Vereinbarung mit Nachmieter - Einbauten vom Vormieter übernehmen
Mit einem Nachmieter allein können Mieter bei einem bevorstehenden Auszug nicht verbindlich die Übernahme von Einbauten regeln - der Vermieter muss an einer solchen Vereinbarung mitwirken, damit einverstanden sein.
Ausziehende Mieter müssen also unbedingt die Zustimmung des Vermieters haben, dass dieser mit der Übernahme von Einbauten durch den Nachmieter einverstanden ist, und dies muss nachweisbar sein.
- Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung, dann kann der Vermieter vom bisherigen Mieter die Entfernung der Einbauten verlangen (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands), darauf bestehen, dass die Wohnung ohne die Einbauten zurückgegeben wird.
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Etwas anderes ist es, wenn Sachen, die nicht fest eingebaut sind, an den Nachmieter verkauft werden:
Wohnungsrückgabe - Vermieter kann Pflicht zur Ausgleichszahlung für Einbauten haben
Es kann sein, dass Mieter für Einbauten oder vorgenommene bauliche Veränderungen einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegenüber dem Vermieter haben.
Einbauten in Mietwohnung, Mietvertragsende - Kauf durch Vermieter.
Der Vermieter muss in solch einem Fall dem Mieter den Zeitwert erstatten oder sogar, wenn Einbauten eine klare Wertverbesserung für die Wohnung darstellen (die Wohnung kann durch Einbauten des Mieters im Anschluss an das Mietverhältnis teurer vermietet werden), einen Ausgleich in Geld zahlen.
- Damit eine Vereinbarung Ihre Ansprüche berücksichtigt, sollten Sie sich unbedingt vorher fachlich beraten lassen.
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