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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Wohnungsrückgabe - Schlüsselrückgabe beim Hauswart, Hausmeister
Oft wird die Wohnung am letzten Tag der Mietzeit, zum Ende der Kündigungsfrist zurückgegeben. Mieter müssen für die Wohnungsrückgabe darauf achten, dass die Schlüsselrückgabe ordnungsgemäß erfolgt. Die Schlüsselrückgabe durch die Mieter an den Hausmeister kann zu Problemen führen.
Mietvertragsende - Wohnungsschlüssel können Vermieter nicht übergeben werden
Ist es mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu keinem Übergabetermin für die Wohnung gekommen, dann müssen zum Mietvertragsende die Wohnungsschlüssel trotzdem rechtzeitig zurückgegeben werden.
- Erst ab dem Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe an den Vermieter hat dieser wieder die Verfügung über seine Wohnung.
- Mieter müssen also unbedingt dafür sorgen, dass der Vermieter rechtzeitig die Schlüssel bekommt, die Schlüssel tatsächlich in seinen Verfügungsbereich gelangen.
Mietvertragsende - Wohnungsschlüssel sind an Vermieter oder Bevollmächtigten zu übergeben
Grundsätzlich müssen die Schlüssel dem Vermieter selbst oder einer von ihm ausdrücklich bevollmächtigten Person übergeben werden.
Es können sich Umstände ergeben, dass die Schlüsselrückgabe an den Vermieter selbst, oder an die vom Vermieter bevollmächtigte Hausverwaltung nicht möglich ist.
- Erfolgt die Übergabe an eine andere, nicht bevollmächtigte Person z.B. an den Hausmeister / Hauswart, so ist dies riskant.
- Hat der Vermieter keinen Hinweis gegeben, dass die Wohnungsschlüssel beim Hausmeister abgegeben werden können, und soll der Hausmeister die Schlüssel in Empfang nehmen, dann sollten Mieter sich vorher schriftlich bestätigen lassen, dass die Schlüssel dem Hauswart übergeben werden dürfen.
Die Schlüsselrückgabe sollte sich aus einem Rücknahmeprotokoll bzw. aus einer gesonderten Empfangsbestätigung, Quittung ergeben:
Das Übergabeprotokoll bei Rückgabe der MietwohnungImmer sollte ein Protokoll erstellt werden, auch wenn das
​​​​​​​​​​​​​​Wohnungsrückgabeprotokoll keine Pflicht ist
Wohnung an Vermieter zurückgeben - Schlüsselrückgabe an Hausmeister
Ein Hauswart ist nicht ohne weiteres berechtigt, Schlüssel für eine Wohnungsrückgabe in Empfang zu nehmen, und es kann dann durchaus sein, dass der Vermieter davon auch nicht gleich erfährt, z.B. weil der Hausmeister davon ausgeht, der Eigentümer der Wohnung werde sich wegen der Schlüssel bei ihm melden.
Keine fristgerechte Rückgabe der Wohnung durch Schlüsselrückgabe an Hausmeister
Ist nicht eindeutig klar, dass der Hausmeister zum Empfang der Schlüssel berechtigt ist:
- Die Folge kann sein, dass die Wohnung dann nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
- Aus einer nicht fristgerechten Rückgabe ergeben sich weitere Folgen:
Es ist dann weiterhin für die Wohnung Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen:
Zu späte Wohnungsrückgabe - Entschädigung für Vermieter
und auch die Verjährung für Vermieteransprüche beginnt nicht schon an dem Tag der Schlüsselrückgabe an den Hausmeister zu laufen.
Wohnungsrückgabe - Vermieter über die Schlüsselrückgabe an den Hausmeister informieren
Wenn es nicht anders geht: Sofort nach der Schlüsselabgabe ist der Vermieter zu informieren, dass die Schlüssel beim Hausmeister abgegeben wurden.
Vom Hauswart sollten sich Mieter immer eine Quittung geben lassen:
Rückgabe der Wohnung - Schlüsselquittung
Ende des Mietvertrags - Möglichkeiten für eine Schlüsselrückgabe an den Vermieter
Findet die Schlüsselrückgabe nicht im Rahmen eines Übergabetermins statt oder ist keine persönliche Schlüsselrückgabe möglich, so finden Sie in dem nachstehenden Beitrag Möglichkeiten für eine sichere Schlüsselrückgabe:
​​​​​​​Keine Wohnungsrückgabe - Schlüsselrückgabe an Vermieter
Redaktion
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