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Rückgabe der Wohnung - Schlüsselquittung für Wohnungsschlüssel

Bei Rückgabe der Wohnung sind dem Vermieter alle Schlüssel zu übergeben und Mieter sollten darauf achten, dass eine Schlüsselquittung über die Rückgabe erstellt wird.

Schlüsselrückgabe als Voraussetzung für die erfolgte Wohnungsrückgabe

Die Schlüsselrückgabe ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgte Wohnungsrückgabe.

Eine besondere Schlüsselquittung ist meistens sinnvoll. Sind während der Mietzeit Schlüssel weggekommen und - vom Vermieter oder Mieter - ersetzt worden, ändert sich die Gesamtanzahl der zurückzugebenden Schlüssel nicht.

Mietvertragsende - für die Wohnung vorhandene Schlüssel sind an Vermieter zurückzugeben

Dass Sie bei Rückgabe der Wohnung alle vom Vermieter erhaltenen Schlüssel zurückgeben müssen, ist selbstverständlich. 

  • Sie sollten zunächst im Mietvertrag nachsehen. Denn dies ist die Mindestanzahl von Schlüsseln, die der Vermieter wieder zu erhalten hat.
  • Wurden während der Mietzeit weitere Schlüssel vom Vermieter gestellt (z.B. für weitere Familienmitglieder, für Nachbarn etc.), dann müssen Sie auch diese einsammeln und dem Vermieter zurückgeben.
  • Auch wenn Sie selbst zusätzliche Schlüssel haben anfertigen lassen, so sind die dem Vermieter zu übergeben, denn es muss ausgeschlossen werden, dass der Nachmieter ungebetenen Besuch bekommt.

Schlüsselrückgabe bei Mietvertragende - Schlüsselquittung vorbereiten

Wenn jeder Schlüssel eine Nummer trägt, kann man diese in eine Liste eintragen. Viele Schlüssel haben aber keine Schlüsselnummer.

Als Beweis für die Rückgabe der Schlüssel hat sich bewährt, dass man sämtliche Schlüssel abfotografiert (auch mit Fotokopierer möglich) ausdruckt und mit Beschriftungen versieht.

Hat man solch ein Blatt mit den Angaben (z.B. Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller...), dann brauchen Sie nur noch zu zählen, wie viele solche Schlüsselsätze Sie übergeben.

Wohnungsrückgabe, Schlüsselrückgabe - Mustertext für Schlüsselquittung

  • Sie können den Vermieter die von Ihnen vorbereitete Quittung mit Datum und Unterschrift quittieren lassen:

    "Ich bestätige Herrn / Frau .... den Erhalt der hier ... (in der Liste) aufgeführten (fotografierten) Schlüssel
    oder z.B.:
    "3 Schlüsselsätze für Hauseingang und Wohnungstür erhalten, 3 Briefkastenschlüssel..." usw. 

Datum .... 
_______________________________________
Unterschrift Vermieter / Hausverwalter

Zimmerschlüssel bei der Wohnungsrückgabe - Quittung, Bestätigung darüber erforderlich?

Zimmerschlüssel sind normalerweise weder im Mietvertrag vermerkt noch besonders quittiert worden, oft waren auch von Anfang an gar keine Zimmerschlüssel vorhanden.
Wurden nirgends vorhandene Zimmerschlüssel (z.B. im Übergabeprotokoll bei Übernahme der Wohnung) dokumentiert, dann können diese auch nicht vom Vermieter zurückgefordert werden.

  • Wurden diese aber irgendwo aufgeführt, dann sollte man sich auch die Rückgaben, das Vorhandensein an den Zimmertüren, bestätigen lassen.

Mietvertragsende - die persönliche Schlüsselrückgabe an den Vermieter ist nicht möglich

Können die Schlüssel nicht persönlich an den Vermieter oder einen zum Empfang Bevollmächtigten übergeben werden, sollten Sie unbedingt einen Zeugen hinzuziehen, dann in dessen Gegenwart sämtliche Schlüssel in einen Umschlag stecken und in dessen Anwesenheit diesen verschließen. 

Dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Inhalt - mit Hinweis, zu welcher Wohnung die Schlüssel gehören - nachweisbar dem Vermieter zugestellt werden, z.B. dadurch, dass Ihr Zeuge den Umschlag übergibt oder in den Briefkasten des Vermieters oder der Hausverwaltung einwirft. 

Lassen Sie den Schlüsselüberbringer (mit Zustellprotokoll) am besten gleich schriftlich bestätigen, wann er den Umschlag übergeben bzw. in welchen Hausbriefkasten er ihn eingeworfen hat.


Redaktion


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