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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohnungsabnahme - Mustervorlagen Wohnungsübergabeprotokoll
Zum Einzug in die Wohnung und auch bei der Rückgabe der Wohnung sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden. Es empfiehlt sich für Mieter, selbst ein solches Protokoll zu erstellen, wenn es Differenzen zum Inhalt eines Protokolls gibt, bzw. der Vermieter kein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt.
Wohnungsabnahme, Wohnungsrückgabe - Informationen und Mustervorlagen
Welche Informationen bzw. welche Mustervorlagen suchen Sie im Rahmen einer bevorstehenden Wohnungsabnahme oder für eine anstehende Wohnungsrückgabe?
Wohnungsabnahmen - Uneinigkeit über Mängel zwischen Mieter und Vermieter
Besteht zwischen Ihnen und dem Vermieter bei Einzug oder Auszug in die Wohnung keine Einigkeit über vorhandene Mängel, oder sind bei Einzug in die neue Wohnung Mängel vorhanden oder sind solche Mängel im Protokoll nicht benannt,
- dann sollten die Mustervorlagen für die Erstellung eines eigenen Protokolls verwendet werden.
- Ein solches Protokoll sollte im Beisein eines Zeugen, der das Protokoll unterschreibt, sorgfältig erstellt werden.
Protokolle zur Wohnungsübergabe, Wohnungsabnahme müssen nicht unterschrieben werden
Werden vom Vermieter Mängel im Protokoll aufgeführt, die Sie nicht bereit sind zu akzeptieren, nicht beheben wollen, dann ist dringend davon abzuraten, dass Sie ein solches Protokoll unterschreiben.
- Mieter müssen keine Protokolle unterschreiben, sind nicht verpflichtet, eine Unterschrift zu leisten:
Abnahmeprotokolle - die Unterschrift können Vermieter nicht fordern
Gleiches gilt für das Protokoll zum Einzug in die neue Wohnung - auch ein Protokoll zum Einzug, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie nicht unterschreiben.
Wohnungsübergabe - Übergabeprotokoll zum Einzug in die neue Mietwohnung
Zum Einzug in eine neue Wohnung sollte immer ein Protokoll erstellt werden.
Bestehen keine Mängel oder sichert der Vermieter schriftlich im Protokoll zu, dass die festgestellten Mängel beseitigt werden, dann brauchen Sie kein eigenes Protokoll zu erstellen, bzw. Sie können das Protokoll zur Wohnungsübergabe unterschreiben.
Oft stellen sich im Rahmen eines Einzugs folgende Fragen:
Was ist, wenn die Wohnung nicht renoviert ist:
Einzug, Ãœbergabe der Mietwohnung - muss der Vermieter renovieren?
oder keinen Bodenbelag hat:
Einzug in die Mietwohnung - die Wohnung hat keinen Bodenbelag
Und was ist, wenn bei Einzug bereits Mängel vorhanden sind?
In der neuen Wohnung sind von Anfang an Mängel, Schäden​​​​​​​
Für die Erstellung eines eigenen Protokolls kann diese Mustervorlage verwendet werden:
Vorbereitung der Wohnungsrückgabe mit einer Vorabnahme der Wohnung
Geht es um die Vorbereitung der Wohnungsrückgabe? Für die Vorbereitung der Rückgabe der Wohnung kann eine Vorabnahme sinnvoll sein:
und Informationen.
Wohnungsübergabeprotokoll zum Ende des Mietvertrags - Mustervorlage
Geht es um die Wohnungsrückgabe zum Ende des Mietvertrags?
Wohnungsrückgabe an Vermieter - was beachten?
Hier finden Sie die Mustervorlage für ein genaues Rückgabeprotokoll, Download als pdf.:
Weitere Informationen zur Wohnungsabnahme, Wohnungsübergabe, finden Sie hier:
Das Übergabeprotokoll bei Rückgabe der Mietwohnung
Auszug aus Mietwohnung - Wohnungsabnahmeprotokoll des Vermieters unterschreiben
Hat der Vermieter ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt, das den tatsächlichen Zustand bei Auszug aus der Wohnung beschreibt, bzw. besteht die inhaltliche Übereinstimmung mit Ihren Feststellungen, dann können Sie das Protokoll natürlich unterschreiben.
Untervermietung - Protokoll für die Abnahme von untervermieteten Räumen, Zimmern
Vor Einzug in untervermietete Zimmer und auch für die Abnahme bei einem Auszug kann es sich ebenfalls empfehlen, ein Protokoll zu erstellen:
Redaktion
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