​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Einzug in die Mietwohnung - die Wohnung hat keinen Bodenbelag
Viele Mieter gehen davon aus, dass bei einem Einzug in eine neue Mietwohnung die Wohnung einen Bodenbelag haben muss - ist das wirklich so, muss die Wohnung einen Fußbodenbodenbelag haben, also z.B einen Laminatboden, einen Teppichboden oder einen anderen Bodenbelag?
Einzug in die neue Mietwohnung - die Wohnung muss keinen Bodenbelag haben
Es besteht für Vermieter keine Verpflichtung, eine Wohnung mit einem Fußbodenbelag zu vermieten bzw. vor Einzug eines neuen Mieters die Wohnung mit einem Bodenbelag auszustatten. Mieter haben in diesen Fällen für den Bodenbelag der Wohnung selbst zu sorgen.
- Wesentlich ist nur, dass der Fußboden für die Verlegung eines üblichen Bodenbelags (z.B. Laminat, Teppichboden, PVC) geeignet ist.
Mieter hat die Wahl - Ausstattung der Wohnung mit Laminatboden oder selbst verlegen
Vor dem Einzug kommt es vor, dass der Vermieter die neuen Mieter vor die Wahl stellt:
"Wir können vereinbaren, dass Sie sich einen Laminatboden aussuchen, den ich verlege oder Sie lassen selbst den Boden fachgerecht verlegen. Sorge ich für den Bodenbelag, dann führt das zu einer höheren Miete."
Mieter müssen dann abwägen, ob sie bereit sind, selbst für einen fachgerecht verlegten Bodenbelag zu sorgen und diesen bezahlen, oder ob der Vermieter diese Investition machen soll, dafür dann eine höhere Miete bekommt.
Selbst den Boden verlegen: Der Laminatboden muss so verlegt werden, dass eine ausreichende Trittschalldämmung besteht und auch über die Fußbodenleisten keine Schallübertragung erfolgt.
Vermieter setzen für die Berechnung der dann zu zahlenden Mieterhöhung oft die Modernisierungsumlage an.
Angenommene Kosten des Vermieters für Laminatboden in der Mietwohnung
Wohnungsgröße 70 m²
Kosten Laminatboden mit Trittschalldämmung, Verlegung, Verschnitt und Sockelleisten je m² für den Vermieter: 44 Euro
70 mal 44,00 Euro/m² = 3.080 * 8 % = 246,40 € jährlich geteilt durch 12 Monate ergibt
20,53 € monatliche Mieterhöhung.
- Für Mieter kann durchaus die Möglichkeit bestehen, sehr viel günstiger als für 44 Euro/m² eine fachgerechte Verlegung des Laminats zu bekommen.
Für das Verlegen des Laminatbodens in der Mietwohnung brauchen Mieter die Genehmigung
Wollen Mieter selbst für das Verlegen von Laminat sorgen, so ist dies eine bauliche Veränderung - für bauliche Veränderungen brauchen Mieter vom Vermieter immer die Erlaubnis:
Einbauten, Umbauarbeiten in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Mieter sollten daher darauf achten, dass z.B. unter "Sonstiges" im Mietvertrag vereinbart ist:
"Der Vermieter erteilt die Genehmigung für die fachgerechte Verlegung eines Laminatbodens in der Wohnung durch die Mieter."
In diesem Fall ist der Laminatboden Eigentum des Mieters und es sollte auch vereinbart werden, was mit dem Boden am Ende des Mietverhältnisses geschieht.
Eine vertragliche Regelung kann zwischen Mieter und Vermieter auch während des laufenden Mietvertrags vereinbart werden, durch Vertragsänderung.
Mieter verlegt selbst den Laminatboden - was geschieht mit dem Boden am Mietvertragsende?
Grundsätzlich sind Mieter bei Auszug verpflichtet, die Wohnung ohne Einbauten, zurückzugeben. Die Rückbaupflicht ergibt sich nach § 546 BGB und betrifft auch einen Laminatboden bzw. einen anderen vom Mieter verlegten Bodenbelag.
- Mieter müssen in der Regel für die Rückgabe der Wohnung den Zustand wieder herstellen, der zuvor beim Einzug in die Wohnung bestanden hat
Ist der vom Mieter verlegte Boden verbraucht, dann wird der Vermieter auf dem Rückbau bestehen - aber es kann natürlich sein, dass sich das Laminat in einem guten Zustand befindet.
Erlaubnis des Vermieters für das Entfernen des Laminatbodens am Ende des Mietverhältnisses
Mit Erlaubnis des Vermieters durchgeführte Einbauten, hier die Verlegung des Laminatbodens, können vom Mieter am Ende des Mietvertrags nicht einfach entfernt werden. Ist dies beabsichtigt, z.B. weil man den Boden in der neuen Wohnung verlegen möchte, dann ist der Vermieter über den beabsichtigten Ausbau des Laminatbodens zu informieren.
Verlangt der Vermieter vom Mieter, dass der Bodenbelag in der Wohnung verbleiben soll, dann ist der Vermieter verpflichtet seinem Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Mieter und Vermieter können vereinbaren, dass der Bodenbelag in der Wohnung bleiben kann:
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Vermieter darf Laminatboden gegen Zahlung eines angemessenen Zeitwertes übernehmen
Rechtzeitig vor der Rückgabe der Wohnung, z.B. im Rahmen einer Vorabnahme, kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter zur Übernahme von Einbauten, also auch für einen Laminatboden, geschlossen werden.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, in der Regel gemäß des Zeitwerts des Laminats, das Wegnahmerecht des Mieters gemäß 539 BGB abzuwenden - der Vermieter kann den Laminatboden (oder einen anderen Bodenbelag) gemäß § 552 BGB übernehmen.
Verlangt der Vermieter den Verbleib des Laminatbodens, dann haben Mieter kaum Entscheidungsspielraum, müssen sich auf einen Verkauf an den Vermieter einlassen, wenn sie kein besonderes Interesse an der Wegnahme des Laminatbodens nachweisen können, was sehr schwer sein dürfte:
Auszug - Entschädigung für Laminatboden vom Vermieter
Wohnungsrückgabe, Einbauten - Übernahme, Kauf durch Vermieter
- Es kann auch möglich sein, dass der Vermieter der Übernahme des Laminatbodens durch einen Nachmieter zustimmt:
Möbel, Einrichtung der Wohnung an Nachmieter verkaufen
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: