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Geruch, Gestank in der Mietwohnung - Mängelbeseitigung 

Ist die Nutzung der Mietwohnung wegen Gerüchen oder Gestank erheblich beeinträchtigt, dann liegt grundsätzlich ein Mangel vor und der Vermieter kann verpflichtet sein, die Ursache für die Geruchsbelästigung zu beseitigen.

Welche Ursache führt zu einer Geruchsbelästigung in der Mietwohnung?

Unangenehme Gerüche können verschiedenste Ursachen haben, z.B.:

In Küchen oder Badezimmern kann durch Feuchtigkeit oder Fäulnis Geruch entstehen.

Hat der Vormieter / die Vormieterin stark geraucht, dann kann der Geruch auch noch später wahrnehmbar und zu beseitigen sein.

Geruch kann auch von außen in die Wohnung eindringen, z.B. Lösungsmittel oder Motorenabgase während Bauarbeiten. 

Kommen die Gerüche nicht vom Grundstück des Vermieters, sondern von außerhalb, hat auch der Vermieter manchmal keine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen.

Geruch, Gestank in der Mietwohnung als Mangel - Mängelbeseitigung durch Vermieter

Ist es nicht möglich, mit üblichen Reinigungsmitteln und einem zumutbaren Lüften unangenehme Gerüche zu beseitigen, dann sollte der Mangel dem Vermieter mitgeteilt werden, damit der Vermieter diesen behebt.

  • Oft treten Gerüche nur zeitweise auf, sind nicht ständig wahrnehmbar.
    Außerdem ist die Empfindlichkeit der Menschen gegenüber Gerüchen sehr unterschiedlich. Es kann sein, dass Sie als Mieter den Geruch deutlich wahrnehmen, der Vermieter oder Verwalter bei einem Besuch aber gar nichts riecht.

Streit mit dem Vermieter - Geruchsbelästigung, Geruchsbelastung der Wohnung beweisen

Da Gerüche nicht unbedingt ständig wahrzunehmen sind:

  • Schauen Sie, ob andere Personen (z.B. Nachbarn, Besucher) die Gerüche auch wahrnehmen und als Zeugen zur Verfügung stehen, damit immer wieder auftretende Gerüche bestätigt und bewiesen werden können.
  • Machen Sie ein Protokoll, wo in der Wohnung, in welchem Raum, welchen Räumen und zu welcher Uhrzeit die Geruchsbelästigung besteht, wo der Gestank hauptsächlich auftritt.
  • Versuchen Sie, Zeugen zu bekommen, die das Auftreten des unangenehmen Geruchs in der Wohnung bestätigen.

Geruchsbelästigung aus einem Abfluss ist nicht immer ein Mangel der Wohnung

Bevor Sie sich über Gerüche aus Abwasserrohren oder einem Abfluss beschweren, und eine Mängelbeseitigung fordern, sollten Sie immer versuchen mit haushaltsüblichen Mitteln der Geruchsentwicklung entgegenzuwirken.
Einige Quellen empfehlen auch das Verwenden, Versprühen von Mikroorganismen.
Gestank, Geruch aus Abfluss, Toilette in Mietwohnung - Mietminderung.

Geruch, Gestank in der Wohnung - Vermieter Mangel mitteilen, Mängelbeseitigung fordern

Betroffene Mieter sollten in der Mangelanzeige darauf hinweisen, dass übliche Reiniger den auftretenden Geruch nicht beseitigen, und die Art des Geruchs beschreiben (z.B. Geruch von Fäkalien etc.).

Die Beseitigung des Mangels sollte unter Beilegung des Protokolls und mit Fristsetzung vom Vermieter verlangt werden:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern.

Geruch, Gestank in der Wohnung  - Mitteilung an Vermieter Voraussetzung für Mietminderung

Ist der Vermieter über die Geruchsbelästigung informiert, dann ist eine Mietminderung möglich, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.

Essensgeruch, Kochgeruch eines Restaurants aus einem Imbiss dringt in die Wohnung

Solche Fälle sind immer schwierig. Konnten Sie bei Anmietung der Wohnung diese Beeinträchtigung erkennen, z.B. bei Lage der Wohnung direkt über einer Gaststätte, dann kann es sein, dass Sie als Mieter solche Beeinträchtigungen hinnehmen müssen. 
Trotzdem kann im Einzelfall eine Mietminderung möglich sein, auch ein Anspruch auf Beseitigung der Geruchsbelästigung, wenn bauliche Mängel für das Auftreten des Geruchs verantwortlich sind, oder auch z.B. eine mangelhafte Abluftanlage des Restaurants oder Imbisses Ursache der Geruchsentwicklung ist.

Geruchsbelastung in der Wohnung kommt aus dem Bodenbelag

Aus neuen Fußbodenbelägen kann längere Zeit Geruch austreten.

Aber auch, wenn die Vormieter unreinlich waren, dann kann sich in Teppichböden ein unangenehmer Geruch lange halten, z.B. wenn der Vormieter eine Katze oder einen Hund hatte, diese (oder andere Tiere) auf den Boden gepinkelt haben.

Geruch, Gestank in der Wohnung als Hinweis auf eine gesundheitsgefährdende Belastung
Es kann sich auch um Schadstoffe handeln, deren Geruch man wahrnimmt.

Gesundheitsgefährdung durch Raumgifte und Umweltgifte.
Dann können z.B. in einer Hausstaub-Probe auch Rückstände solcher Schadstoffe feststellbar sein. Erkundigen Sie sich bei einem Umweltlabor, wie man am besten eine geeignete Probe nimmt.

Gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter wegen Geruchsbelästigung

Kommt es wegen einer Beseitigung des Mangels zum Streit vor Gericht, und auch wegen der Durchsetzung einer Mietminderung, dann ist die Geruchsbelästigung durch Gestank vom Mieter zu beweisen.

Das Gericht beauftragt zur Feststellung des Mangels in der Regel einen Gutachter.

Gutachter versuchen dann, durch Messung der Raumluft festzustellen, ob entsprechende Moleküle feststellbar sind. Manche Gutachter setzen auch einen auf Gerüche trainierten Hund ein. 

  • Gerichtliche Sachverständigengutachten können sehr teuer sein, z.B. muss bei nur zeitweise auftretenden Störungen durch Geruch ggf. mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten eine Prüfung durch den Sachverständigen stattfinden.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, dann sollten Sie das Kostenrisiko gut bedenken.


      Redaktion


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