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Hitze, Sonne heizt Wohnung auf - muss der Vermieter handeln?
Sonne in der Wohnung ist etwas Schönes.
Aber:
Heizt sich beispielsweise eine Dachgeschosswohnung im Sommer unerträglich auf, weil die Dachflächenfenster keine Jalousien haben, bzw. kein anderer geeigneter Schutz gegen Sonneneinstrahlung vorhanden ist, dann liegt ein Mangel vor, der Vermieter muss handeln.
Starke Hitzebildung in der Wohnung, weil ein Sonnenschutz fehlt, muss nicht akzeptiert werden
- Einen starken Hitzestau, in der Wohnung, der sich durch das Fehlen eines geeigneten Sonnenschutzes ständig bildet, müssen Mieter nicht akzeptieren.
​​​​​​​Überhitzte Wohnung - Mieter setzt Maßnahmen für Sonnenschutz gegen Vermieter durch
Deshalb kann, wie in einem konkreten Fall geschehen, z.B. der Anspruch auf Nachrüstung von Jalousien gegenüber dem Vermieter durchgesetzt werden.
Anbringung einer Wärmeschutzfolie in der Wohnung als Sonnenschutz
Wichtig: Der Mieter muss nicht die kostengünstige Anbringung einer "Wärmeschutzfolie" dulden, wenn sie im Winter den Lichtdurchlass reduziert.
Hierzu muss er ggf. konkrete Angaben machen, wie die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin meint (Beschluss v. 09.10.2015 - 65 T 180/15).
Wenn der Vermieter keinen geeigneten Sonnenschutz für die Wohnung stellt
Bleiben Briefe an den Vermieter erfolglos, so ist empfohlen, Klage zu erheben. Die Klage geht beispielsweise auf die Verpflichtung des Vermieters,
- "durch geeignete Maßnahmen einen fachgerechten, den Regeln der Technik (DIN 4108-2; 2003-07) entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz in der Wohnung herzustellen."
Der Anspruch kann, wenn der Vermieter von sich aus nicht für die Schaffung eines Sonnenschutzes tätig wird, nach gewonnenem Prozess, im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Gestattung einer Ersatzvornahme durchgesetzt werden.
Dazu wird ein Kostenvoranschlag eingeholt. In einem konkreten Fall wurden Kosten in Höhe von fast 6.000 € für das Anbringen von Jalousien ermittelt. Das Gericht verpflichtete den Vermieter zur Vorschusszahlung.
Empfehlenswert ist es, den Vermieter bei der Durchführung der Arbeiten hinzuzuziehen, um im Falle von Handwerkermängeln nicht in die Haftung genommen zu werden.
Mietminderung wegen zu hohen Raumtemperaturen - überhitzte Dachgeschosswohnung
Mieter können ggf. auch die Miete mindern.
Z.B. hat das Amtsgericht Hamburg (Az. 46 C 108/04) festgestellt, dass eine Wohnung, die sich im Sommer deutlich über 26 Grad aufheizt, mangelhaft ist.
Anwaltliche Unterstützung ist in allen Fällen einer Ersatzvornahme und einer beabsichtigten Mietminderung sehr empfohlen.
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