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Mieter darf Markise auf Balkon der Wohnung anbringen - Urteil

Ein Vermieter erlaubte seinem Mieter nicht eine Markise als Sonnenschutz auf seinem nach Süden ausgerichteten Balkon der Wohnung anzubringen, der Mieter klagte daraufhin auf Zustimmung des Vermieters für den Anbau einer Markise.

Sonnenschutz - Vermieter verweigert das Anbringen einer Markise auf dem Balkon

Der Balkon sei komplett überdacht. Ein Sonnenschirm könne zusätzlichen Schatten spenden. 

Der Vermieter meinte auch, wenn die Erlaubnis zur Anbringung der Markise erteilt würde, dann könnten auch andere Mieter Markisen anbringen. Dadurch würde es zu einem uneinheitlichen Erscheinungsbild des Hauses kommen. Der Vermieter lehnte die Erlaubnis ab.

Mieter klagt auf Zustimmung des Vermieters wegen Anbringung einer Markise

Der Mieter klagte auf die Zustimmung des Vermieters zur Anbringung der Markise vor dem Amtsgericht München.

Markise als Sonnenschutz auf Balkon anbringen - vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung

  • Dem Mieter könnten ohne triftigen Grund keine Einrichtungen versagt werden, die das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten. 
  • Der Schutz vor der Sonne auf dem Balkon gehöre als sozial übliches Verhalten zur normalen, berechtigten Wohnnutzung des Mieters. 

Urteil - Vermieter muss Zustimmung zur Anbringung einer Markise durch Mieter erteilen

Das Amtsgericht München sah es als berechtigtes Interesse des Mieters die Markise anzubringen. Der Vermieter müsse dies gestatten, denn der Mieter habe ein Recht gegenüber der Vermieterin auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Das Gericht entschied, dass der Vermieter seine Zustimmung zur Anbringung der Markise zu erteilen hat, zumal die Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Vermieters gering sei, so das AG München, Az. 411 C 4836/13.

Anspruch des Mieters auf Erlaubnis für Markise auf Balkon, Terrasse der Mietwohnung

Aus dem Urteil darf man nicht schließen, dass immer die Anbringung einer Markise vom Vermieter gestattet werden muss.

Andere Richter könnten, je nach Einzelfall, das Eigentumsrecht des Vermieters anders bewerten.

  • Jedenfalls ist für das Anbringen einer Markise die Zustimmung des Vermieters einzuholen, da es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn der Vermieter die Zustimmung zum Anbau einer Markise nicht erteilt.


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