Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: Sonnenschutz

Es wurden 7 Suchergebnisse gefunden:

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.

Sonne in der Wohnung ist etwas Schönes. Aber: Heizt sich beispielsweise eine Dachgeschosswohnung im Sommer unerträglich auf, weil die Dachflächenfenster keine Jalousien haben, bzw. kein anderer geeigneter Schutz gegen Sonneneinstrahlung

Schraubmontagen am Fenster für Plissees, Rollos oder Jalousien dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vom Vermieter erfolgen. Fensterrahmen anbohren - nicht genehmigte Bohrlöcher für das Anbringen von Jalousien Einen Fensterflügel

Wenn sich die Wohnung im Sommer zu stark erhitzt, dann kann möglicherweise eine Mietminderung in Frage kommen, auch ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Dies kann auch für Dachgeschosswohnungen gelten - aber bei solchen Wohnungen

Ist in einer Dachgeschosswohnung keine Möglichkeit vorhanden, Räume zu verdunkeln und wollen Mieter deshalb Plissees, Rollos oder Vorhänge an den in Dachschrägen eingebauten Fenstern anbringen, dann gehört dies zum vertragsgemäßen Gebrauch

Ist der zur Wohnung gehörende Balkon (oder auch die Terrasse) unbenutzbar, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Wenn zu einer Wohnung ein Balkon gehört, so ist dieser mitvermietet. Sie haben als Mieter daher einen Anspruch

Steigende Temperaturen bringen manche Mieter auf die Idee, eine Klimananlage in ihrer Mietwohnung einzubauen. Meist ist die vorherige Zustimmung des Vermieters notwendig. Eine Klimaanlage soll die Temperatur in Innenräumen senken. Dazu