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Angefragter Suchbegriff: sonnenschutz
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Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen GelÀnder umgeben.
Mietwohnung - Markise auf Balkon als Mieter anbringen erlaubt? Der Fall: Ein Vermieter lehnte den Wunsch seines Mieters ab, der eine Markise als Sonnenschutz auf seinem nach SĂŒden ausgerichteten Balkon anbringen wollte. Der Vermieter argumentierte, dass der Balkon komplett ĂŒberdacht sei, ein
Heizt sich beispielsweise eine Dachgeschosswohnung im Sommer unertrÀglich auf, weil die DachflÀchenfenster keine Jalousien haben, bzw. kein anderer geeigneter Schutz gegen Sonneneinstrahlung vorhanden ist, dann liegt ein Mangel vor - der
HeiĂe Sommer fĂŒhren in vielen Wohnungen zu einer kaum ertrĂ€glichen Hitze. Es kann sich um einen Mangel handeln, den der Vermieter beseitigen muss, auch eine Mietminderung kann möglich sein. Temperatur in der Wohnung steigt deutlich ĂŒber
Schraubmontagen am Fenster fĂŒr Plissees, Rollos oder Jalousien oder das Bohren in Fensterrahmen der Wohnung dĂŒrfen nicht ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung des Vermieters erfolgen. Fensterrahmen anbohren - nicht genehmigte Bohrlöcher fĂŒr
Ist in einer Dachgeschosswohnung keine Möglichkeit vorhanden, RĂ€ume zu verdunkeln und wollen Mieter deshalb Plissees, Rollos oder VorhĂ€nge an den in DachschrĂ€gen eingebauten Fenstern anbringen, dann gehört dies zum vertragsgemĂ€Ăen Gebrauch
Ist der zur Wohnung gehörende Balkon (oder auch die Terrasse) unbenutzbar, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Wenn zu einer Wohnung ein Balkon gehört, so ist dieser mitvermietet. Sie haben als Mieter daher einen Anspruch
Wegen steigender Temperaturen in der Wohnung wollen manche Mieter eine Klimaanlage in der Mietwohnung einbauen. Ist fĂŒr eine Klimaanlage in der Wohnung die Genehmigung des Vermieters erforderlich? Klimaanlage in Mietwohnung einbauen Eine
Mieter benötigen fĂŒr eine bauliche VerĂ€nderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann fĂŒr Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch fĂŒr Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem