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Angefragter Suchbegriff: fliesen
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Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, was beachten, finden Sie hier Artikel: Bohrlöcher - Darf man als Mieter einfach in die Fliesen bohren? Als Mieter in der Wohnung Fliesen legen, anbringen Neue Fliesen als Mieter
Bohren und Dübeln ist grundsätzlich erlaubt, im Zusammenhang mit Fliesen ist aber Vorsicht geboten. Bohren zwischen den Fliesen in Mietwohnung, also in den Fliesenfugen Das Bohren und Dübeln in die Fliesenfugen einer Wand,
Als Mieter will man in der Küche oder im Flur der Wohnung Fliesen legen, oder die Küche der Wohnung hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, Fliesen sind alt und hässlich, sollen erneuert werden? Was müssen Mieter für
Bei Rückgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn diese Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es doch sein, dass solche Stellen auffällig,
Eine unschöne Fliesenwand kann natürlich renoviert, erneuert werden, aber in den seltensten Fällen ist der Vermieter bereit, eine alte Fliesenwand zu erneuern, einen neuen Fliesenspiegel anzubringen. Mieter lackieren alte Fliesen -
Die Verfärbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer ist meistens Folge eines vertragsgemäßen Gebrauchs - der Mieter ist in solchen Fällen nicht zur Erneuerung der Fugen verpflichtet. Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise
Ein Fliesenspiegel in einer Küche ist zeitgemäß und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Das Anbringen eines Fliesenspiegels durch den Mieter wird daher zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gezählt, der
Besonders heikel sind Bohrlöcher, die direkt in Fliesen gesetzt wurden, wenn Fliesen durchbohrt sind. Diese Bohrlöcher sind oft an Stellen, die gut sichtbar sind, und können praktisch nicht "unsichtbar" gemacht werden. Wurden
Mieter benötigen für eine bauliche Veränderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann für Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch für Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem
Bei der Wohnungsrücknahme fordern Vermieter manchmal, dass der Holzfußboden, Dielenboden wegen Gebrauchsspuren, Kratzern abgeschliffen und versiegelt werden muss, verlangen Schadenersatz vom Mieter. Kratzer im Holzfußboden, Dielenboden der Wohnung
Ein Mieter muss für Schäden, die sein Hund in der Wohnung anrichtet, etwa am Parkettboden, grundsätzlich unbeschränkt aufkommen, wenn der Mieter sie hätte vermeiden können. Im von einem Landgericht entschiedenen Fall war dem Mieter die
Wenn der Vermieter beim Auszug verlangt, dass Sie den Parkettboden ölen sollen, ist zu prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind, denn das Ölen des Parketts gehört normalerweise nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen. Hinweis Klauseln
Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich - normale Kratzer auf einem Boden durch Möbel rücken, dies gehört zur normalen Nutzung der Wohnung
Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 73/14 ) — Nachbarn müssen es hinnehmen, dass in einer Wohnung der Teppichboden durch Parkettboden ersetzt wird, auch wenn danach Schritte auf dem Parkett deutlich lauter sind als auf
Manchmal fordern Vermieter im Zuge einer Wohnungsrückgabe, dass wegen Kratzern, der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll - schließlich habe der Mieter die Kratzer verursacht und das sei eine vom Mieter auszuführende
Streit bei der Rückgabe einer Wohnung entsteht häufig über vorhandene Abnutzungsspuren auf Fußbodenbelägen, oft wenn Abnutzungsspuren von einem Bürostuhl verursacht wurden. Holzfußböden, Parkettböden , Teppichboden , auch Laminat
Wurde eine Wohnung mit Teppichboden, Laminat oder mit PVC-Fußbodenbelag angemietet, dann stellt sich bei der Wohnungsrückgabe häufig die Frage, ob bei diesen Bodenbelägen ein Schaden vorhanden ist, den der Mieter ersetzen muss? In der
Es ist grundsätzlich anerkannt, dass es zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört, wenn Mieter zum Anbringen von üblichen Einrichtungsgegenständen (Regale etc.) in Wände bohren, Dübel verwenden. Was ist mit den dann vorhandenen
Ist die Ausführung der Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen , so sind Dübel vor dem Streichen von Wänden und Decken zu entfernen und die Bohrlöcher sind vor der Durchführung von Malerarbeiten fachgerecht zu



