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Angefragter Suchbegriff: fliesen
Es wurden 19 Suchergebnisse gefunden:
         Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, was beachten, finden Sie hier Artikel: Bohrlöcher - Darf man als Mieter einfach in die Fliesen bohren? Als Mieter in der Wohnung Fliesen legen, anbringen Neue Fliesen als Mieter
    
	
    
         Bohren und Dübeln ist grundsätzlich erlaubt, im Zusammenhang mit Fliesen ist aber Vorsicht geboten. Bohren zwischen den Fliesen in Mietwohnung, also in den Fliesenfugen Das Bohren und Dübeln in die Fliesenfugen einer Wand,
    
	
    
         Als Mieter will man in der Küche oder im Flur der Wohnung Fliesen legen, oder die Küche der Wohnung hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, Fliesen sind alt und hässlich, sollen erneuert werden? Was müssen Mieter für
    
	
    
         Bei Rückgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn diese Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es doch sein, dass solche Stellen auffällig,
    
	
    
         Fliesen lackieren:  Wenn Sie sich das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht von Ihrem Vermieter genehmigen und sich nicht gleichzeitig von ihm zusichern lassen, dass Sie Ihren Anstrich bei Auszug nicht entfernen müssen, so kann
    
	
    
         Die Verfärbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer ist meistens Folge eines vertragsgemäßen Gebrauchs - der Mieter ist in solchen Fällen nicht zur Erneuerung der Fugen verpflichtet. Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise
    
	
    
         Ein Fliesenspiegel in einer Küche ist zeitgemäß und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Das Anbringen eines Fliesenspiegels durch den Mieter wird daher zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gezählt, der
    
	
    
         Besonders heikel sind Bohrlöcher, die direkt in Fliesen gesetzt wurden, wenn Fliesen durchbohrt sind. Diese Bohrlöcher sind oft an Stellen, die gut sichtbar sind, und können praktisch nicht "unsichtbar" gemacht werden.  Wurden
    
	
    
         Wann braucht man für Umbauarbeiten, Einbauten, bauliche Maßnahmen eine Erlaubnis des Vermieters? Ganz allgemein: Jede Maßnahme, die eine bauliche Veränderung darstellt, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus. Bereits eine Bohrung
    
	
    
         Verlangt der Vermieter beim Auszug, dass Sie den Parkettboden ölen sollen, ist zu prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind, denn das Ölen des Parketts gehört normalerweise nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen. Hinweis Klauseln über
    
	
    
         Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich, und gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Möbelrücken - Kratzer auf Boden, dem
    
	
    
         Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in Bodenbelägen, die durch das Aufstellen von Möbeln,
    
	
    
         Manchmal fordern Vermieter im Abnahmeprotokoll bei einer Wohnungsrückgabe, dass der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll, da dies eine vom Mieter auszuführende Schönheitsreparatur sei.  Einer solchen Forderung muss
    
	
    
         Streit bei der Rückgabe einer Wohnung entsteht häufig über vorhandene Abnutzungsspuren auf Fußbodenbelägen. Was ist ein Schaden, den der Mieter verursacht haben soll, was sind normale Abnutzungen? Normale Abnutzung des Bodens der
    
	
    
         Es ist grundsätzlich anerkannt, dass es zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört, wenn Mieter zum Anbringen von üblichen Einrichtungsgegenständen (Regale etc.) in Wände bohren, Dübel verwenden. Was ist mit den dann vorhandenen
    
	
    
         Ist die Ausführung der Schönheitsreparaturen  wirksam auf den Mieter übertragen , so sind Dübel vor dem Streichen von Wänden und Decken zu entfernen und die Bohrlöcher sind vor der Durchführung von Malerarbeiten fachgerecht zu
    
	
    
         Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung für die normale Nutzung  dienen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters. Als Mieter darf man seine Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten Wichtig hierbei
    
	
    
         Schönheitsreparaturen sind, wenn Sie als Mieter*in zur Ausführung verpflichtet sind, immer fachgerecht , in mittlerer Art und Güte auszuführen. Hinweis Bevor Sie mit den Arbeiten für die Schönheitsreparaturen beginnen, sollten Sie
    
	
    
         Gehört zur Wohnung ein mit Fliesen ausgestatteter Balkon oder eine Terrasse, und ist der Balkonboden oder Terrassenboden beschädigt, dann muss der Vermieter den Boden wiederherstellen, reparieren, gleichgültig durch wen, oder was der
    
	
    





