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Parkettboden, Holzboden Mietwohnung - Schaden durch Hund

Ein Mieter muss für Schäden, die sein Hund in der Wohnung anrichtet, etwa am Parkettboden oder einem Holzboden, grundsätzlich unbeschränkt aufkommen, wenn der Mieter sie hätte vermeiden können.

Schaden durch Hundehaltung am Parkettboden, Holzboden der Wohnung

Im von einem Landgericht Koblenz in einem Urteil vom 06.05.2014 ( Az. 6 S 45/14 ) entschiedenen Fall war dem Mieter die Hundehaltung (Labrador) erlaubt worden. Die Erlaubnis führe aber - so das Gericht - nicht dazu, dass Mieter eine nach normalen Vorstellungen zu beachtende Sorgfaltspflicht nicht beachten müssen.

Hund des Mieters verursacht Beschädigung am Fußboden der Mietwohnung

  • Der Hund beschädigte mit seinen Krallen den in der Wohnung verlegten Parkettboden so erheblich, dass die Schadensbeseitigung rund 5.000 € kostete. 

Der Mieter zahlte, forderte dann aber seine Zahlung zurück, weil er meinte, dass die durch den Hund verursachten Kratzer im Rahmen der normalen Nutzung der Wohnung entstanden seien. 

Das Landgericht war jedoch der Auffassung, dass der Mieter diese Kosten tragen müsse. 

Hundehaltung - Schadenersatz, weil der Mieter Beschädigungen hätte vermeiden können

Die Schäden, die der Hund verursacht hatte, hätte der Mieter nämlich vermeiden können, so das Gericht.

  • Er hätte dem Hund sogenannte Hundesocken überziehen müssen, oder er hätte dafür sorgen können, dass sich der Hund nur in denjenigen Räumen hätte aufhalten können, die keinen Parkettboden hatten.

Siehe auch zu Kratzspuren an Parkett oder Fußbodenbelag

Hund verursacht Schaden am Holzboden der Wohnung - Reparatur nicht möglich

Kann eine Beschädigung nicht repariert werden, sondern ist die Erneuerung der beschädigten Sache  erforderlich, dann muss der Mieter meist nicht die vollständigen Kosten tragen, sondern der Vermieter muss sich für den zu leistenden Schadenersatz einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen: 
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer  

Hund verursacht Schäden - Haftpflichtversicherung?

Hat Ihr Hund Schäden an der Mietwohnung verursacht, dann können solche Schäden im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung versichert sein, wenn sogenannte Mietsachschäden eingeschlossen sind, ein "unberechenbares Verhalten" des Hundes Schäden verursacht hat. 

  • Melden Sie zur Prüfung der Versicherung den Schaden.



Redaktion


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