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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schadensforderungen von Personen, die nicht Mietvertragsparteien sind
Die Pflichten aus dem Mietvertrag betreffen unmittelbar nur die Mietvertragsparteien, also den/die Mieter der Wohnung auf der einen Seite und den/die Vermieter auf der anderen Seite.
Schadensforderung von anderen Personen, sogenannten Dritten
Es können im Zusammenhang mit der Mietwohnung auch andere Personen - oder deren Sachen - zu Schaden kommen, die weder auf der einen Vertragsseite (Mieter) noch auf der anderen Vertragsseite (Vermieter) stehen - man nennt sie daher Dritte.
Schadenersatzforderungen außerhalb des Mietvertrags
Für manche Schäden und Schadensersatzforderungen spielt der Mietvertrag überhaupt keine Rolle, etwa wenn Sie jemanden im Straßenverkehr verletzen, der zufällig Ihr Vermieter oder ein Wohnungsnachbar ist.
Forderungen von Personen, die in Bezug zum Mietvertrag gestellt werden können
Hier werden nur Schäden behandelt, die mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehen können, z.B. weil die geschädigten Sachen oder Personen sich in der Wohnung oder auf dem Grundstück befunden haben.
Schadensforderungen - Mietvertrag und Mietrecht von Bedeutung?
Ob für solche Schäden das Mietrecht überhaupt eine Rolle spielt, richtet sich danach, ob es sich bei dem Geschädigten
- um einen Vertreter oder Beauftragten des Vermieters handelt
Schaden durch Mieter - Schadenersatz an Vermieter nicht immer zu zahlen - oder um einen Nachbarn, der selbst Mieter in diesem Haus ist,
Schadenersatz - Mieter soll Nachbarn einen Schaden ersetzen - oder um einen Besucher des Hauses:
Schadenersatz für Besucher, Haushaltsangehörige eines Mieters
Mietrecht - Besucher des Mieters erleidet Schaden auf Grundstück
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