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Mietwohnung, Grundstück - Besucher kommt zu Schaden

Es macht zunächst einen Unterschied, um wessen Besucher es sich handelt:

  • Besucher des Mieters
  • Es geht um Besucher eines Nachbarn
  • es handelt sich um sonstige Besucher des Hauses  

Wenn Personen, die nicht im Vertragsverhältnis zum Vermieter stehen Schäden in der Mietwohnung oder auf dem Grundstück erleiden, spielt meist das Wohnungsmietrecht gar keine Rolle. 
​​​​​​​Mietrecht - Besuch des Mieters erleidet Schaden auf Grundstück
 

Besucher eines Mieters kommt zu Schaden - Vermieter hat die Vertragspflichten verletzt

Umgekehrt, wenn Ihre Besucher einen Schaden erlitten haben, weil Ihr Vermieter die Vertragspflichten verletzt hat, kann das zu besonderen Folgen führen.

Hinweis


  • Es kann nur nach den genauen Umständen des Einzelfalls bestimmt werden, ob das Wohnungsmietrecht für den Schadenfall überhaupt eine Bedeutung hat.
    Nehmen Sie daher fachkundigen Rat in Anspruch.
  • Wenn Sie selbst Ihren Mietvertrag verletzt und dadurch einen anderen geschädigt haben, kann das aber auch Konsequenzen für Ihren Mietvertrag haben, eine rechtliche Beratung zu Ihrem Fall kann sehr wichtig sein.


Hinweis

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