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Schaden durch Mieter - Schadenersatz an Vermieter nicht immer zu zahlen
Grundsätzlich kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn Mieter den Vertrag schuldhaft verletzt haben, oder auf sonstige verschuldete Weise dem Vermieter ein Schaden entstanden ist.
Wann schuldet der Mieter Schadenersatz gegenüber dem Vermieter?
Das gilt selbstverständlich, wenn Sie bewusst das Haus, das Gebäude oder die Wohnung beschädigen, oder dem Vermieter oder seinen Vertretern aktiv Schaden zufügen.
Schäden durch normale Abnutzung, Gebrauch der Wohnung - kein Schadenersatz
- Nicht zu ersetzen sind Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, also durch den normalen Gebrauch der Wohnung, z.B.
Druckstellen auf Boden der Mietwohnung durch Möbel,
auch Laufstrassen auf Bodenbelägen zählen zu einer normalen Abnutzung,
Bodenbelag hat Ausbleichungen, Farbunterschiede,
Einbauküche hat kleine Lackschäden, etc.
Schaden durch Mieter in der Mietwohnung - Schadenersatz für Reparaturkosten
Wurde vom Mieter ein Schaden in der Wohnung verursacht, dann kann der Schaden ggf. mit einer kostengünstigen Reparatur behoben werden, die der Mieter zu zahlen hat.
Schaden in der Mietwohnung - Reparatur nicht möglich, Erneuerung einer Sache
Ist eine sachgerechte Reparatur nicht möglich (z.B. nach einer Reparatur hätte ein Bodenbelag Farbunterschiede) so kann es sein, dass eine beschädigte Sache erneuert werden muss.
- In solchen Fällen kann der Vermieter fast nie 100 Prozent der Kosten erstattet verlangen, denn er muss sich einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Hier finden Sie eine Tabelle zur wirtschaftlichen Lebensdauer von Sachen und Gegenständen.
Mieter einer Wohnung verursacht Schaden - Beispiele für Schadenersatzforderungen
Beispiele
- Wenn Sie die Wohnung zum Mietvertragsende nicht rechtzeitig zurückgeben, kann dem Vermieter ein Schaden entstehen (z.B. Mietausfall), der ersetzt werden muss.
- Bei der Rückgabe der Wohnung werden Beschädigungen oder Verschmutzungen festgestellt, für die der Mieter verantwortlich ist:
z.B. Schadenersatz wegen bunt gestrichenen Wänden, wegen Bohrlöcher in Fliesen, Bohrlöcher in Fensterrahmen, wenn ein Laminatboden beschädigt wurde, Beseitigung von Verschmutzungen durch Farbkleckse, etc. - Schadenersatz wegen nicht genehmigter baulicher Veränderungen, z.B.
Raumteiler, Zwischenwand als Mieter in Mietwohnung einbauen - Ein Schadenersatz für den Vermieter (oder für andere Mieter) kann auch in Frage kommen, wenn aus Ihrer Wohnung heraus z.B. ein Wasserschaden oder ein Brandschaden entstanden ist.
- Schadenersatz bei Verlust eines Schlüssels für die Schließanlage.
- Schadenersatz wegen Haltung von Haustieren, z.B. Katzen:
Schäden durch Katzen in der Mietwohnung​​​​​​​
Hinweis
Für die Beseitigung von Schäden muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Behebung gewähren, der Vermieter kann gleich Schadenersatz fordern:
Schäden in Wohnung durch Mieter - Vermieter muss keine Frist setzen
- Dies ist anders bei fehlerhaften oder nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen, hier muss der Vermieter eine Nachfrist für die Beseitigung setzen:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Mieter soll Schadenersatz an Vermieter zahlen - Verschulden ist nicht immer Voraussetzung
Nicht immer ist Voraussetzung, dass Sie als Mieter ein Verschulden trifft, dass man Ihnen vorwerfen kann.
- Für eine Schadenersatzforderung des Vermieters kann es ausreichend sein, wenn Sie durch anderes, ein sorgfältigeres Handeln den Schaden hätten verhindern können.
Handelt es sich um Mietsachschäden, und Sie haben eine private Haftpflichtversicherung, dann melden Sie den Schaden. Wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind, dann ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden reguliert: Private Haftpflichtversicherung für Mieter
Lassen Sie sich fachlich beraten. Eine Abwehr von Forderungen ist durchaus möglich.
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