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Schaden am Laminatboden - Schadenersatz vom Mieter?

Verlangt der Vermieter bei Auszug aus der Wohnung, dass ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter, mitvermieteter Laminatboden auf Grund von Schäden ersetzt werden soll, so ist zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.

Laminatboden soll im Rahmen von Schönheitsreparaturen erneuert werden

Manchmal verlangen Vermieter, dass im Rahmen der vom Mieter auszuführenden Schönheitsreparaturen der Laminatboden ersetzt werden soll.

Ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, dass der Mieter einen Austausch von Laminat als Schönheitsreparatur zu übernehmen hat, so ist diese unwirksam. 

Laminat normal abgenutzt - Mieter soll Kosten eines neuen Laminatbodens bezahlen

Der Vermieter darf in allen Fällen einer normalen Abnutzung des Bodens

  • keine Kostenbeteiligung für neues Laminat verlangen, Schadenersatz fordern, oder die Kaution einbehalten.

Laminatboden hat normale Gebrauchsspuren - kein Schadenersatz vom Mieter

Hat sich der Boden während der Mietzeit normal abgenutzt, dann muss der Mieter solche normalen Abnutzungsschäden nicht ersetzen:
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung 

Normale Gebrauchsspuren auf einem Laminatboden, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung entstanden sind, fallen immer in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Der Vermieter hat die Kosten für den Austausch eines solchen Bodens zu übernehmen, wenn dieser nach Jahren seinen Glanz verloren hat, denn auch dies sind normale Gebrauchsspuren. 

  • Auch "normale" Kratzer und Schrammen, die im Rahmen eines üblichen Gebrauchs einer Wohnung entstehen, sind mit den Mietzahlungen gedeckt. 

Mieter soll Schadenersatz leisten, weil das Laminat Farbunterschiede aufweist

Auch Farbunterschiede (z.B. auf ehemaligen Stellflächen von Möbeln oder weil ein Teppich auf dem Laminat lag) sind kein Schaden, sondern normale Gebrauchsspuren.

    Mieter hat Schaden am Laminatboden der Mietwohnung verursacht

    Sind aber vom Mieter tatsächlich Schäden am Boden verursacht worden, dann kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.

    Solche Schäden am Boden sind z.B. 

    • Brandflecken,
    • sonstige Flecken des Bodens, die nicht mehr entfernbar sind,
    • starke Kratzer im Boden (z.B. durch Haustiere), 
    • aufgequollenes Laminat durch unsachgemäßes Putzen, offen gelassene Balkontür etc.

    Schaden am Laminatboden - Austausch des Bodens soll der Mieter als Schadenersatz zahlen

    Ist ein solcher Schaden zu ersetzen, dann kann der Vermieter eventuell Kosten für die Erneuerung des Laminats in betroffenen Zimmern Mietern in Rechnung stellen. Der Laminatboden kann insgesamt erneuert werden, da Vermieter Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodens haben, was mit einem teilweisen Austausch des Laminats nicht erreicht werden kann.

    Beschädigung eines alten Laminatbodens - Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz

    Ein solcher Abzug Neu für Alt kann bis zu 100 Prozent betragen. Ein alter Laminatfußboden hat keinen materiellen Wert mehr und Mieter müssen dann einen Schaden am Laminat nicht bezahlen.

    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Boden schon sehr alt ist, die übliche Lebensdauer erreicht hat. 

    Je nach Qualität des Laminats beträgt die anzusetzende Lebensdauer ca. 8-15 Jahre.
    Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt 

    • Der Vermieter muss immer das Alter des Bodens nachweisen. Wird der Nachweis über das Alter in Zweifel gezogen und klagt der Vermieter dann auf Schadenersatz, dann wird in der Regel ein Gutachter vom Gericht beauftragt. Ein solcher Rechtsstreit ist teuer - wer den Prozess verliert hat den "Löwenanteil" an den entstandenen Kosten zu zahlen. Es ist daher zu überlegen, ob man dieses Risiko eingeht oder ob man sich mit dem Vermieter einigt.
    • Urteil:
      Wohnungsrückgabe - Schaden an Laminat, Teppichboden
      kein Schadenersatz wegen Alter des Bodens.

    Laminatboden - Berechnung des Zeitwerts für einen Schadenersatz

    Die Berechnung des Schadenersatzes kann z.B. so erfolgen:

    Beispiel

    Ermittlung des Zeitwerts für die Erneuerung eines Laminatbodens

    Mieter und Vermieter einigen sich auf 10 Jahre Lebenserwartung für einen beschädigten Laminatboden in einem Zimmer.

    Der Vermieter konnte nachweisen, dass der Laminatboden zum Zeitpunkt der Beschädigung schon 7 Jahre im Zimmer lag. Es verbleiben für die Berechnung des Schadenersatzes 3 Jahre Restnutzungsdauer für den beschädigten Laminatboden.

    Der Gesamtpreis für die Neuanschaffung (in gleicher Güte und Qualität), einschließlich Lohnkosten, ggf. auch Entsorgungskosten und Fahrtkosten beträgt:
    500 Euro

    Ausgehend von diesen Daten ergibt sich also eine Restnutzungsdauer von 3 Zwölftel (3/12) Jahren.

    Es kann dann wie folgt gerechnet werden:

    Zeitwert = 3 Jahre Restnutzungsdauer mal 500 € Neuanschaffungspreis (inklusive aller Kosten) = 1.500 €

    geteilt durch 10 Jahre wirtschaftliche Lebensdauer des Laminatbodens, 

    ergibt 150 Euro zu zahlenden Schadenersatz.

    • Verlangt der Vermieter Schadenersatz, dann melden Sie den Schadenfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sind in der Versicherung Mietsachschäden eingeschlossen, dann prüft die Versicherung, ob der Schaden besteht bzw. übernommen werden kann. 

     


    Redaktion


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