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Katze verursacht Schaden in Mietwohnung - Schadenersatz?
Häufig entstehen Streitigkeiten wegen durch eine Katzenhaltung verursachte Schäden am Ende des Mietverhältnisses, bei der Wohnungsrückgabe. Müssen Mieter wegen von Katzen verursachten Schäden Schadenersatz zahlen?
Wohnungsrückgabe - Mieter soll für Schäden haften, die Katzen verursacht haben
Katzen können Schäden in einer Mietwohnung verursachen, Schäden z.B. am Teppichboden, am Laminatboden, am Parkett, Dielenboden, Tapeten, Türen und Türrahmen usw.
Schadenersatz für Vermieter wegen Schäden durch Katzenhaltung
Aber sind Mieter immer verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen?
Dies kommt auf den Einzelfall an - für Abnutzungen, die durch eine normale Wohnnutzung entstanden sind, ist kein Schadenersatz fällig:
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
Bei der Rückgabe der Wohnung bestehen oft Meinungsunterschiede, ob Beschädigungen z.B. einer normalen Abnutzung der Wohnung entsprechen, wenn die Katzenhaltung dem Mieter erlaubt war.
Es kann sein, dass Vermietern kein Schadenersatz zusteht, wenn die Tierhaltung genehmigt war, es sich um Schäden handelt, die einem vertragsgemäßen Gebrauch, einer normalen Abnutzung der Mietwohnung entsprechen.
Beschädigungen durch Katzenhaltung - Urteile zu Schadenersatzforderungen
Mieter haben eine grundsätzliche Obhutspflicht für ihre Wohnung. Deshalb sollten Sie alles Zumutbare tun, damit durch Katzen keine Schäden an der Wohnung entstehen.
- Gerichte beurteilen die Frage, ob Mieter für Schäden im Rahmen der erlaubten Tierhaltung immer haften müssen, unterschiedlich.
Urteile: ​​​​​​​
Katzen - Schäden in der Mietwohnung, Schadenersatz des Mieters
Schadenersatz des Mieters für Schäden durch Katzen in der Mietwohnung
Müssen Sie Schadenersatz leisten, kann ein Schaden nicht durch eine Reparatur oder z.B. durch die Reinigung eines Bodenbelags beseitigt werden, sondern muss ein Bodenbelag erneuert werden, dann kommt es darauf an, wie alt der Bodenbelag war - der Anspruch des Vermieters besteht nur auf die Zahlung des Zeitwerts.
Schaden Bodenbelag - Teppichboden, Laminat, PVC
- Auch für ein Schleifen des Holzbodens / Parketts kommt ein Abzug "Neu für Alt" in Frage.
Katzenhaltung - bei Rückgabe der Wohnung werden größere Schäden festgestellt
Verursachen Katzen größere Schäden, dann sind diese in jedem Fall vom Mieter zu ersetzen.
- Der Vermieter muss sich bei einem zu leistendem Schadenersatz ggf. einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt - Mieter hat Schaden verursacht - wie Zeitwert einer Sache berechnen?
Werden Sie zur Leistung von Schadenersatz aufgefordert, so melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
- Sind Mietsachschäden eingeschlossen, so kann es möglich sein, dass die Versicherung den Schaden reguliert.
Redaktion
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