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Ratgeber Untervermietung
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Katzenurin stört Hausfrieden - Kündigung des Mieters
Führt die Katzenhaltung eines Mieters zur nachhaltigen Störung des Hausfriedens, weil der Mieter seine Katzen frei laufen lässt und Katzenurin zu Belästigungen anderer Mieter führt, so kann dies zur Kündigung des Mieters führen, sogar zu einer fristlosen Kündigung.
Belästigung anderer Mieter durch Katzenurin
Die Katzenhaltung eines Mieters verursachte eine wesentliche Beeinträchtigung von Mitmietern - seine freilaufenden Katzen hinterließen im Treppenhaus, u.a. auf der Fußmatte einer Mieterin, regelmäßig Urinmarkierungen, die zu erheblichen Geruchsbelästigungen führten.
Katzen urinieren fast täglich im Treppenhaus - fristlose Kündigung des Mieters durch Vermieter
Der Mieter erhielt die fristlose Kündigung, weil er seine Katzen im Treppenhaus frei laufen ließ und die Katzen vor Wohnungstüren anderer Mieter fast täglich urinierten.
Störung des Hausfriedens durch Katzenhaltung
Auch wenn das Halten von Katzen erlaubt ist, so besteht für Mieter trotzdem die Pflicht, für eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu sorgen. Zur Mietsache gehört auch das Treppenhaus. Mieter müssen darauf achten, dass keine Störung des Hausfriedens durch eine Tierhaltung verursacht wird.
Mieter werden durch Katzenurin belästigt - Vermieter klagt auf Räumung der Wohnung
Da der Mieter sich weigerte, die fristlose Kündigung zu akzeptieren, klagte der Vermieter auf Räumung der Wohnung.
Das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 11.12.2023 zu Az. 30 C 86/23, entschied, die fristlose Kündigung des Mieters sei wegen einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens berechtigt.
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei dem Vermieter nicht zumutbar. Zudem verusache Katzenurin auch eine Schädigung der Bausubstanz.
In diesem Fall sei eine Abmahnung durch den Vermieter nicht erforderlich gewesen, da das Verhalten des Mieters die Vertrauensgrundlage bereits zerstört hatte, u.a. auch wegen Lärmstörungen.
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Redaktion
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