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Mieter hat Schaden verursacht - wie Zeitwert einer Sache berechnen?
Haben Mieter einen Schaden in der Wohnung verursacht, dann muss dieser Schaden vom Mieter ersetzt werden. Für den Schadenersatz bei Neuanschaffung, Erneuerung einer Sache, ist der Zeitwert maßgeblich.
Schadenersatz für Vermieter - Kosten der Reparatur oder Kosten für die Erneuerung einer Sache
Für einen vom Mieter zu leistenden Kostenersatz ist zu unterscheiden, ob eine Sache kostengünstig zu reparieren ist, oder ob eine beschädigte Sache ersetzt werden muss, weil durch die Art der Beschädigung eine Reparatur ausgeschlossen ist.
Die Reparatur bzw. die Schadensbehebung ist immer Sache des Vermieters, sollte auch immer vom Vermieter vorgenommen werden:
Beauftragung von Arbeiten durch Mieter - Haftung für Ausführung
Ggf. kann eine Haftpflichtversicherung (bei bestehendem Einschluss von Mietsachschäden) die Regulierung eines Schadens vornehmen.
Zeitwert eines vom Mieter beschädigten Fußbodens, Bodenbelags
Bei Fußböden bzw. Fußbodenbelägen muss der Vermieter (wegen einheitlichem Erscheinungsbild eines Fußbodenbelags) eine Reparatur z.B. durch einen Teilaustausch nicht akzeptieren, wenn dies z.B. zu Farbunterschieden führt.
- Wird eine beschädigte Sache durch eine neue Sache ersetzt, so kann der Mieter einen Abzug "Neu für Alt" geltend machen, weil der Vermieter durch den Austausch, die Erneuerung einer Sache einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer Hier finden Sie eine Tabelle zur wirtschaftlichen Lebensdauer von Einrichtung und Sachen:
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Der Vermieter hat immer nachzuweisen, wie alt eine zu erneuernde Sache ist.
Schadenersatz des Mieters berechnen - Reparatur beschädigter Sache nicht möglich
Wurde z.B. ein zur Ausstattung der Wohnung gehörender Teppichboden beschädigt, dann entsteht durch den Austausch eines beschädigten Teils des Bodens in der Regel ein optischer Farbunterschied:
Beschädigung am Parkett, Laminat, PVC, Teppichboden.
Durch die Reparatur einer beschädigten Sache würde ein Farbunterschied entstehen
Optische Unterschiede als Folge einer Reparatur muss ein Vermieter nicht akzeptieren - daher darf der Bodenbelag im betroffenen Zimmer insgesamt ausgetauscht werden.
Berechnung des Zeitwertes für Mietsachschäden - Abzug Neu für Alt
Der mögliche Ansatz für die Berechnung des Schadenersatzes kann wie folgt sein:
In dem Beispiel ist ein Teppichboden 7 Jahre alt und die zu erwartende Lebensdauer beträgt 12 Jahre, der Teppichboden hatte einschließlich aller Kosten einen Preis von 700 Euro - mit diesen Angaben ist die Ermittlung eines Zeitwerts möglich.
Lohnkosten und Arbeitskosten - Ermittlung, Berechnung des Zeitwerts einer beschädigten Sache
Beim Abzug Neu für Alt werden auch die Lohn- und Arbeitskosten berücksichtigt, nicht nur die Materialkosten.
- Es ist nicht zulässig, wenn Vermieter für das Ersetzen, den Austausch einer Sache, die Lohn- und Arbeitskosten vom Mieter zusätzlich extra zu 100 Prozent fordern.
Beispiel für die Berechnung des Zeitwertes für eine vom Mieter beschädigten Sache
Im Beispiel ist ein Teppichboden zu erneuern, das Beispiel kann natürlich auch auf andere Sachen angewendet werden.
Die Ausgangswerte für die Ermittlung des Zeitwerts einer 7 Jahre alten Sache:
12 Jahre Lebenserwartung der Sache (im Beispiel ein Teppichboden in einem Zimmer)
5 Jahre Restnutzungsdauer hat somit der beschädigte Teppich
Anschaffungspreis der beschädigten Sache, einschließlich Lohnkosten für die Verlegearbeiten: 700 Euro
Ausgehend von diesen Daten ergibt sich eine Restnutzungsdauer von 5 Zwölftel (5/12) Jahren.
Es kann dann wie folgt gerechnet werden:
Zeitwert = 5 Jahre Restnutzungsdauer mal 700 € Anschaffungspreis (inklusive aller Kosten) = 3.500 €
geteilt durch 12 Jahre wirtschaftliche Lebensdauer,
ergibt 291,67 Euro zu zahlender Schadenersatz.
Mieter hat Sache beschädigt - Einigung mit dem Vermieter über die Höhe des Schadenersatzes
Es ist zu empfehlen, sich mit dem Vermieter über die Höhe eines Schadenersatzes zu einigen, denn in einem Gerichtsstreit fallen in der Regel hohe Gutachterkosten für die Ermittlung der Höhe eines Schadenersatzanspruches an
- wer den Streit verliert, der zahlt den "Löwenanteil" an den entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten.
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