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Ratgeber Untervermietung
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Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht - Schadenersatz für Vermieter
Der Vermieter kann Schadenersatz durchsetzen, wenn die Schönheitsreparaturen, die Renovierungsarbeiten, in der Wohnung nicht fachgerecht ausgeführt sind.
Schönheitsreparaturen in der Wohnung müssen fachgerecht ausgeführt werden
Deshalb immer vor dem Beginn von Schönheitsreparaturen klären, ob für die Ausführung tatsächlich eine Verpflichtung besteht.
Schönheitsreparaturen - Prüfung der Vertragsregelung, Vertragsklausel
Renovierungen, Schönheitsreparaturen, die Mieter machen, müssen nicht von einer Fachfirma durchgeführt werden, aber sie müssen fachgerecht sein:
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen
Vermieter ist mit durchgeführten Schönheitsreparaturen nicht zufrieden
Es kommt häufiger vor, dass Vermieter mit den ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht zufrieden sind, und dies dann bei der Wohnungsrückgabe oder kurz danach beanstandet.
- Der Vermieter weist dann darauf hin, was seiner Ansicht nach nicht in Ordnung ist, was er verlangt, und setzt eine Frist für die Erledigung.
Mietvertragsende - Nachfrist für Ausführung Schönheitsreparaturen - Werden die Mängel an einer Renovierung dann nicht ordnungsgemäß behoben, kann der Vermieter diese in Auftrag geben, Schadenersatz fordern.
Sind bestimmte Schönheitsreparaturen gar nicht ausgeführt worden, dann muss der Vermieter eine Nachfrist setzen.
Sind Arbeiten aber grob falsch ausgeführt worden, dann kann der Vermieter möglicherweise direkt Schadenersatz verlangen.
Nicht immer setzt der Vermieter erst eine Frist zur Beseitigung von Schäden
Vermieter verlangt Schadenersatz wegen nicht fachgerechter Renovierung der Wohnung
Reklamiert der Vermieter die durchgeführte Renovierung als nicht fachgerecht und verlangt deswegen Schadenersatz, dann sollten Mieter sich umgehend fachkundig beraten lassen.
- Zunächst ist der Mietvertrag zu prüfen, ob gemäß dem Vertrag Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind (bzw. verpflichtet waren).
Es kommt häufiger vor, dass die im Mietvertrag stehende Verpflichtung zur Renovierung unwirksam ist.
Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungen, Schönheitsreparaturen in der Wohnung
Der Zustand der Wohnung nach einer Renovierung darf nicht deutlich unsauber, bzw. deutlich fehlerhaft sein:
Mieter lackieren Fliesen:
​​​​​​​​​​​Fliesenlack - Mieter überstreichen, lackieren Fliesen - Schadenersatz
Bunte Farben an Wänden und Tapeten müssen Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung meist nicht akzeptieren:
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert​​​​​​​
Weitere Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungsarbeiten:
Beispiele für nicht fachgerechte Arbeiten
Renovierung - kleine Mängel bei Malerarbeiten können fachgerecht sein
Weiter ist zu prüfen, ob die Arbeiten nur nicht ganz fachgerecht ausgeführt wurden, also nur kleine Mängel vorhanden sind, oder es sich um grobe Mängel handelt.
Nicht jede kleine Ungenauigkeit macht ausgeführte Renovierungsarbeiten "nicht fachgerecht"
- Mieter sind nun einmal in der Regel keine Malermeister.
- Ist die Rückgabe der Wohnung bereits erfolgt, dann sollte ggf. verlangt werden, den bemängelten Zustand überprüfen zu dürfen - dann sollten Sie Fotos machen.​​​​​​​
- Zur Besichtigung der behaupteten Mängel sollte ein Zeuge, der einen guten Blick für handwerkliche Arbeiten hat, mitgenommen werden.​​​​​​​
Wer kann Zeuge sein? - Ãœber die Besichtigung sollte dann selbst ein Protokoll erstellt werden:
Wohnung zurückgeben - Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll
Renovierung des Mieters hat die Wohnung verschlechtert - Schadenersatz für Vermieter
Falsch ausgeführte Renovierungsarbeiten können zu einer Verschlechterung der Wohnung führen, z.B. dadurch, dass fachwidrig verwendete Farben aufwändig entfernt werden müssen.
Dadurch kann dann - unabhängig davon, ob Mieter zur Renovierung verpflichtet waren oder nicht - ein Schadenersatzanspruch für Vermieter bestehen.
Unter Umständen kann es darauf ankommen, ob Mieter erkennen konnten, welche Art der Renovierung vertragsgerecht sein soll:
Abgebeizte Türen durch Mieter gestrichen - nicht ohne weiteres Schadenersatz
Redaktion
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