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Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht - Schadenersatz für Vermieter

Vermieter können gegenüber ihrem Mieter Schadenersatz durchsetzen, wenn die Schönheitsreparaturen in der Wohnung nicht fachgerecht ausgeführt sind - Beispiele für eine nicht fachgerechte Renovierung.

Schönheitsreparaturen in der Wohnung - Ausführung muss fachgerecht sein

Immer sollten Mieter vor dem Beginn von Arbeiten für die Ausführung von Schönheitsreparaturen klären, ob für die Ausführung tatsächlich eine Verpflichtung besteht. 
Schönheitsreparaturen - Prüfung der Vertragsregelung, Vertragsklausel.

Fachgerechte Ausführung von Schönheitsreparaturen - Fachfirma nicht erforderlich

Renovierungen, Schönheitsreparaturen, die Mieter machen, müssen nicht von einer Fachfirma durchgeführt werden, aber sie müssen fachgerecht sein:
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen

Vermieter ist mit durchgeführten Schönheitsreparaturen nicht zufrieden - Nachfrist

Es kommt häufiger vor, dass Vermieter mit den von Mietern ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht zufrieden sind. Streit über die Ausführung entsteht dann meist im Rahmen der Wohnungsrückgabe. 
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende.

Sind manche Schönheitsreparaturen gar nicht ausgeführt worden, dann muss der Vermieter auch in einem solchen Fall seinem Mieter eine Nachfrist setzen.

  • Der Vermieter weist dann darauf hin, was seiner Ansicht nach nicht in Ordnung ist, was er verlangt, und setzt eine Frist für die Erledigung.
    Mietvertragsende - Nachfrist für Ausführung Schönheitsreparaturen
  • Werden bestehende Mängel an einer Renovierung nicht ordnungsgemäß behoben, so kann der Vermieter diese in Auftrag geben und deshalb Schadenersatz fordern.

Renovierung, Schönheitsreparaturen - kleine Mängel an Malerarbeiten können fachgerecht sein

Es ist auch zu prüfen, ob die Arbeiten nur minimal nicht fachgerecht ausgeführt wurden, also nur kleine Mängel vorhanden sind, oder es sich um grobe Mängel handelt.
Nicht jede kleine Ungenauigkeit macht ausgeführte Renovierungsarbeiten "nicht fachgerecht"
- Mieter sind nun einmal in der Regel keine Malermeister.

  • Ist die Rückgabe der Wohnung bereits erfolgt, dann sollten Mieter ggf. verlangen, den bemängelten Zustand überprüfen zu dürfen.
  • Ist die Ãœberprüfung möglich: Mieter sollten aus Beweisgründen Fotos machen.
  • Zur Besichtigung der behaupteten Mängel sollte ein Zeuge, der einen guten Blick für handwerkliche Arbeiten hat, mitgenommen werden.​​​​​​​
    Wer kann Zeuge sein?
  • Ãœber diese Besichtigung sollte dann selbst ein Protokoll erstellt werden:
    Wohnung zurückgeben - Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll.

Vermieter verlangt Schadenersatz wegen nicht fachgerechter Renovierung der Wohnung

Sind Arbeiten aber grob falsch ausgeführt worden, dann kann der Vermieter möglicherweise direkt Schadenersatz verlangen.
Nicht immer setzt der Vermieter erst eine Frist zur Beseitigung von Schäden.

Reklamiert der Vermieter die durchgeführte Renovierung als nicht fachgerecht und verlangt deswegen Schadenersatz, dann sollten Mieter sich umgehend anwaltlich beraten lassen.

Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungen, Schönheitsreparaturen in der Wohnung

Der Zustand der Wohnung nach einer Renovierung darf nicht deutlich unsauber, bzw. deutlich fehlerhaft sein:

Mieter lackieren Fliesen:
​​​​​​​​​​​Fliesenlack - Mieter überstreichen, lackieren Fliesen - Schadenersatz

Bunte Farben an Wänden und Tapeten müssen Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung meist nicht akzeptieren: 
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert.​​​​​​​

Weitere Beispiele für nicht fachgerechte Renovierungsarbeiten:
Beispiele für nicht fachgerechte Arbeiten.

Renovierung des Mieters hat die Wohnung verschlechtert - Schadenersatz für Vermieter

Falsch ausgeführte Renovierungsarbeiten können zu einer Verschlechterung der Wohnung führen, z.B. dadurch, dass fachwidrig verwendete Farben aufwändig entfernt werden müssen.

Dadurch kann dann - unabhängig davon, ob Mieter zur Renovierung verpflichtet waren oder nicht - ein Schadenersatzanspruch für Vermieter bestehen.

Unter Umständen kann es darauf ankommen, ob Mieter erkennen konnten, welche Art der Renovierung vertragsgerecht sein soll:
Abgebeizte Türen durch Mieter gestrichen - nicht ohne weiteres Schadenersatz.


Redaktion


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