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Es gab keine Verpflichtung für Schönheitsreparaturen - Schadenersatz

Auch wenn im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter ausgeführt werden müssen, so bedeutet das nicht, dass es sich um eine wirksame, verpflichtende Regelung für Mieter handelt. Führen Mieter ohne Verpflichtung Schönheitsreparaturen aus, so kann gegen den Vermieter Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

Regelungen im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen sind häufig unwirksam

Mieter machen manchmal für die Wohnungsrückgabe Schönheitsreparaturen, mussten die Renovierung aber nicht ausführen, weil der Mietvertrag eine unwirksame Regelung enthielt:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag 

Streichen der Wohnung für die Wohnungsübergabe – Regelung für Renovierung unwirksam

Was ist, wenn Mieter für die Wohnungsrückgabe die Wohnung selbst fachgerecht gestrichen oder / und auch tapeziert haben, dazu aber gar nicht verpflichtet waren?

Auch für selbst ausgeführte Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
Kostenerstattung für Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn 

Hinweis


Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses!
Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren 

Renovierung der Wohnung ohne Verpflichtung - Gericht prüft Klausel zu Schönheitsreparaturen

Das Amtsgericht Bautzen hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Die im Mietvertrag enthaltene Klausel sollte den Mieter verpflichten, bei Auszug zu renovieren. Das Gericht prüfte die Regelung und stellte fest, dass es sich bei der Regelung im Mietvertrag um eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung handele, es keine Individualvereinbarung sei.

Unwirksame Regelung zu Schönheitsreparaturen – bei Auszug ist die Wohnung zu renovieren

Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen, dass der Mieter bei Auszug zu renovieren habe, benachteilige den Mieter unangemessen, da sogar nach einer kurzen Mietdauer renoviert werden solle, die Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sei daher unwirksam.

Schadenersatz für Renovierungskosten – Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam

Das Amtsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2020 zu Az.: 20 C 6/20, verurteilte den Vermieter zur Zahlung von Schadenersatz an den Mieter für aufgewendete Renovierungskosten. 



Redaktion


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