​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Es gab keine Verpflichtung für Schönheitsreparaturen - Schadenersatz
Auch wenn im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter ausgeführt werden müssen, so bedeutet das nicht, dass es sich um eine wirksame, verpflichtende Regelung für Mieter handelt. Führen Mieter ohne Verpflichtung Schönheitsreparaturen aus, so kann gegen den Vermieter Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
Regelungen im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen sind häufig unwirksam
Mieter machen manchmal für die Wohnungsrückgabe Schönheitsreparaturen, mussten die Renovierung aber nicht ausführen, weil der Mietvertrag eine unwirksame Regelung enthielt:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
- Es kann ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter bestehen.
Wohnungsrückgabe - unnötige Renovierung ausgeführt - Schadenersatz für Mieter
Streichen der Wohnung für die Wohnungsübergabe – Regelung für Renovierung unwirksam
Was ist, wenn Mieter für die Wohnungsrückgabe die Wohnung selbst fachgerecht gestrichen oder / und auch tapeziert haben, dazu aber gar nicht verpflichtet waren?
Auch für selbst ausgeführte Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
Kostenerstattung für Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses!
Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren
Renovierung der Wohnung ohne Verpflichtung - Gericht prüft Klausel zu Schönheitsreparaturen
Das Amtsgericht Bautzen hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Die im Mietvertrag enthaltene Klausel sollte den Mieter verpflichten, bei Auszug zu renovieren. Das Gericht prüfte die Regelung und stellte fest, dass es sich bei der Regelung im Mietvertrag um eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung handele, es keine Individualvereinbarung sei.
Unwirksame Regelung zu Schönheitsreparaturen – bei Auszug ist die Wohnung zu renovieren
Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen, dass der Mieter bei Auszug zu renovieren habe, benachteilige den Mieter unangemessen, da sogar nach einer kurzen Mietdauer renoviert werden solle, die Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sei daher unwirksam.
Schadenersatz für Renovierungskosten – Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam
Das Amtsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2020 zu Az.: 20 C 6/20, verurteilte den Vermieter zur Zahlung von Schadenersatz an den Mieter für aufgewendete Renovierungskosten.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: