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Ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters - Wohnungsmietrecht
Bei den Regelungen über ungerechtfertigte Bereicherung geht es auch im Wohnungsmietrecht darum, dass eine Seite nicht bereichert werden soll, wenn es dafür gar keine rechtliche Grundlage gibt.
Was versteht man unter einer ungerechtfertigten Bereicherung im Mietrecht?
Erhält ein anderer einen Vermögensvorteil, bekommt der Vermieter mehr Miete als er beanspruchen kann, dann kann es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln - der Vermieter hat im Ergebnis Geld ohne rechtlichen Grund erhalten.
Ausführung von Schönheitsreparaturen musste nicht sein - Rückforderung Renovierungskosten
Bekommt ein Vermieter eine frisch renovierte Wohnung bei Mietvertragsende zurück, ohne dass es für Mieter einen rechtlichen Grund, eine Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen gab, z.B. weil die vertragliche Regelung über die Schönheitsreparaturen unwirksam war, so handelt es sich auch in einem solchen Fall um eine Leistung, die dem Vermieter nicht zustand.
Mieter hat Leistung erbracht, die dem Vermieter nicht zustand - Bereicherung des Vermieters
Eine ungerechtfertigte Bereicherung für den Vermieter kann also auch durch eine Tätigkeit, Leistung des Mieters entstehen, wie das Renovieren der Wohnung zum Ende des Mietvertrags für die Rückgabe der Wohnung, obwohl die Renovierung nicht erforderlich war, z.B. wegen einer unwirksamen Klausel für Schönheitsreparaturen, die Renovierung vertraglich gar nicht geschuldet haben:
Wohnungsrückgabe - Mieter hat renoviert, musste aber nicht.
Bereicherung - Vermieter hat zuviel Miete bekommen z.B. wegen berechtigter Mietminderung
Auch wenn der Vermieter zuviel Miete bekommen hat, Mieter zu dieser Leistung rechtlich gar nicht verpflichtet waren, weil die von Ihnen voll gezahlte Miete in Wahrheit gemindert war, kann eine Überzahlung der Miete zurückgefordert werden:
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
Ungerechtfertigte Bereicherung - falsche Wohnfläche, zu viel Miete für die Wohnung bezahlt
Die ungerechtfertigte Bereichertung kann auch in Frage kommen, wenn der Vermieter zuviel Miete erhalten hat, weil die Wohnung wesentlich kleiner war / ist, als im Mietvertrag steht.
Auch in diesem Fall hat der Vermieter mehr Miete bekommen, als ihm zustand:
Mietvertrag - falsche Wohnfläche, Miete für Wohnung zurückfordern.
Zu hohen Schadenersatz füt Schaden in der Wohnung an den Vermieter bezahlt
Hat der Vermieter durch den Austausch einer beschädigten Sache eine ihm nicht zustehende Leistung erhalten, z.B. wurde nicht der Abzug "Neu für Alt" vorgenommen, dann handelt es sich bei dem bezahlten Mehrwert für einen Schaden an den Vermieter um eine dem Vermieter nicht zustehende Leistung:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer.
Als Mieter gegen Vermieter Anspruch aus einer ungerechtfertigten Bereicherung durchsetzen
In allen Fällen einer ungerechtfertigten Bereicherung bedeutet dies, dass Mieter in der Regel ihre Leistung zurückverlangen bzw. einen Geldersatz verlangen können.
Da die Einzelheiten recht kompliziert sind, sollte eine anwaltliche Beratung zum Einzelfall erfolgen.
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