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Ohne Verpflichtung Schönheitsreparaturen ausgeführt - Schadenersatz
Die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses für Forderungen aus Renovierungen, Schönheitsreparaturen gilt ebenfalls für Mieter.
- Von Bedeutung ist dies, wenn vom Mieter Schönheitsreparaturen ausgeführt bzw. bezahlt wurden, obwohl keine Verpflichtung für die Ausführung bestand.
Mieter führt ohne Verpflichtung Schönheitsreparaturen aus - Schadenersatz vom Vermieter
Wurden Schönheitsreparaturen ausgeführt und war bzw. ist die Vereinbarung über die Ausführung von Schönheitsreparaturen unwirksam, so kann der Mieter seine aufgewendeten Renovierungskosten vom Vermieter ersetzt verlangen.
Schadenersatzansprüche müssen vom Mieter innerhalb der kurzen Verjährungsfrist geltend gemacht werden bzw. die Verjährung muss wirksam unterbrochen werden. Ist dies nicht der Fall so hat auch der Mieter nach Ablauf der Verjährungsfrist keinen Anspruch mehr auf Kostenersatz bzw. Schadenersatz aus Renovierungen.
Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren
Ausgeführte Renovierung - Ausführung der Schönheitsreparaturen war Pflicht des Vermieters
Renovierungskosten können Mieter auch zurückfordern, wenn z.B. im Rahmen der Rückgabe der Wohnung (Mietvertragsende) der Vermieter Renovierungsarbeiten gefordert hat, für die eindeutig der Vermieter zuständig ist, z.B. Fenster außen zu streichen.
Höhe eines Schadenersatzes für Renovierung, Schönheitsreparaturen vom Vermieter
Hat eine Firma die Renovierung ausgeführt, dann kann die bezahlte Rechnung Grundlage für einen zu fordernden Schadenersatz sein.
​​​​​​​Wurde die Renovierung in Eigenleistung ausgeführt, dann ist die Berechnung eines möglichen Schadenersatzes komplizierter:
Kostenerstattung von Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
Rückforderung einer Ausgleichszahlung vom Vermieter für Schönheitsreparaturen
Auch die Rückforderung einer ungerechtfertigten Ausgleichszahlung wegen einer nicht ausgeführten Renovierung, Schönheitsreparatur ist möglich, wenn für die Renovierung, die Ausführung von Schönheitsreparaturen keine Verpflichtung bestand bzw. eine unwirksame Abgeltungsklausel zu einer Zahlung führte:
Vermieter will Geld statt Renovierung - Quotenabgeltungsklausel
Im Rahmen der Wohnungsrückgabe gibt es einen wichtigen weiteren Anspruch des Mieters, bei dem die kurze Verjährung von sechs Monaten zu beachten ist:
- Anspruch auf Wegnahme von Mietereinbauten durch den Mieter.
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Redaktion
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