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Wohnungsrückgabe - Schönheitsreparaturen - Vermieter plant Umbau
Beabsichtigt der Vermieter die Wohnung nach dem Auszug des Mieters und der Wohnungsrückgabe komplett zu sanieren oder zu modernisieren, oder ist ein Umbau geplant, dann stellt sich die Frage, wie mit auszuführenden Schönheitsreparaturen umzugehen ist, wenn hierfür tatsächlich für Mieter die Verpflichtung besteht.
Es macht, wenn ein Umbau oder eine komplette Sanierung ansteht, keinen Sinn, wenn Mieter zuvor renovieren.
Auszug - Vermieter plant Umbau, Modernisierung - was ist mit Schönheitsreparaturen?
Der Vermieter kann in diesem Fall vielleicht verlangen, dass Sie stattdessen einen Geldbetrag zahlen.
In der Regel verlangt der Vermieter die Kosten eines Malers ganz oder anteilig.
- Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Freunde oder Kollegen für Sie unentgeltlich renoviert hätten, brauchen Sie nur die Materialkosten für Farben etc. zu zahlen.
- Eine Geldzahlung kann nur verlangt werden, wenn Sie überhaupt wirksam zur Renovierung, zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.
Bevor Sie sich auf eine Vereinbarung einlassen, sollten Sie sich in solch einem komplizierten Fall unbedingt anwaltlich beraten lassen.
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