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Wohnungsrückgabe - Schönheitsreparaturen - Vermieter plant Umbau
Beabsichtigt der Vermieter die Wohnung nach der Wohnungsrückgabe zu sanieren oder zu modernisieren, ist ein Umbau geplant, dann stellt sich für Mieter die Frage, wie mit auszuführenden Schönheitsreparaturen umzugehen ist.
Ausführung von Schönheitsreparaturen - Vermieter macht nach Ende des Mietvertrags Umbau
Steht ein Umbau oder eine komplette Sanierung an, dann macht es keinen Sinn, wenn Mieter vor der Wohnungsrückgabe renovieren. In einem solchen Fall sollte dann mit dem Vermieter eine Einigung gefunden werden.
Ende des Mietvertrags - Umbaumaßnahmen des Vermieters und Schönheitsreparaturen
Zunächst sollten Mieter immer prüfen bzw. prüfen lassen, ob am Ende des Mietvertrags tatsächlich die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen besteht:
Schönheitsreparaturen Mietwohnung - Prüfung der Regelung, Klausel
Auszug - Vermieter plant Umbau, Modernisierung, möchte Geld statt Schönheitsreparaturen
Eine Geldzahlung kann nur verlangt werden, wenn für Mieter überhaupt die Verpflichtung zur Renovierung, zur Vornahme der Schönheitsreparaturen besteht.
Mieter und Vermieter können sich in einem solchen Fall dahingehend einigen, dass anstatt der Renovierung der Vermieter eine Ausgleichszahlung erhält. In der Regel verlangt der Vermieter die Kosten eines Malers ganz oder anteilig - ein Kostenvoranschlag könnte die Grundlage für die Bemessung, Höhe der Zahlung sein.
- Erfolgt eine solche Einigung, so sollte dies in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, dass mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von ... Euro die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen entfällt.
Bevor Mieter sich auf eine solche Vereinbarung einlassen, sollte in solch einem komplizierten Fall unbedingt eine anwaltliche Beratung erfolgen.
- Wenn Mieter nachweisen können, dass Freunde oder Kollegen unentgeltlich renoviert hätten, dann wären in einem solchen Fall nur die Materialkosten für Farben etc. zu zahlen.
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