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Klausel Schönheitsreparaturen unwirksam - Vermieter erhielt Zahlung
Mieter und Vermieter einigen sich am Ende des Mietvertrags, dass Mieter eine Zahlung wegen nicht ausgeführter Shönheitsreparaturen leisten, dafür keine oder nur teilweise Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchzuführen sind.
Statt Schönheitsreparaturen ausführen - Mieter zahlen Ausgleich an Vermieter
Will man die Wohnung an den Vermieter zurückgeben und vorher nicht renovieren, oder ist die Wohnung nur teilweise renoviert, so kommt es oft zu einer Vereinbarung mit dem Vermieter wegen einem Ausgleich in Geld für nicht nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen.
- Mit der Zahlung eines Geldbetrages, einer sogenannten Ausgleichszahlung (Abgeltungszahlung) werden die Ansprüche des Vermieters befriedigt.
Vermieter erhielt Zahlung für Schönheitsreparaturen - Mieter musste diese nicht ausführen
Was ist aber, wenn sich herausstellt, dass gar keine Schönheitsreparaturen auszuführen waren, die mietvertragliche Vereinbarung nicht wirksam ist, also keine Verpflichtung zur Ausführung bestand, kann man die Zahlung vom Vermieter zurückfordern?
Schönheitsreparaturen mussten nicht ausgeführt werden - Vermieter hat Geld bekommen
Ausgleichszahlungen wegen unterlassener Renovierungsarbeiten können im Falle einer unwirksamen Regelung zu den Schönheitsreparaturen vom Vermieter zurückgefordert werden.
- Mieter können den gezahlten Geldbetrag vom Vermieter zurückbekommen, denn durch den Erhalt einer solchen Abgeltungszahlung hat sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert:
Ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters
Trotz unwirksamer Renovierungsklausel wurden Schönheitsreparaturen vom Mieter gemacht
Stellt sich nachträglich heraus, dass der beendete Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthalten hat, so waren Mieter überhaupt nicht zur Renovierung verpflichtet:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Der ehemalige Vermieter hatte dann weder einen Anspruch auf die Ausführung der Schönheitsreparaturen, noch hatte er einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Ausgleichszahlung für Renovierung vom Vermieter zurückbekommen - kurze Verjährungsfrist
Wichtig: Die Geltendmachung einer Forderung ist nur innerhalb von 6 Monaten (kurze Verjährung​​​​​​​) ab Ende des Mietvertrages möglich.
Rechtzeitig vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist sollte bei berechtigten Zweifeln der Mietvertrag auf die mögliche Unzulässigkeit, Unwirksamkeit der Renovierungsklausel anwaltlich geprüft werden, um vom Vermieter eine an diesen geleistete Zahlung, oder einen Ausgleich für fachgerecht durchgeführte Renovierungsleistungen zu bekommen.
- Handelt es sich um eine unzulässige Renovierungsklausel, dann sollte für die Geltendmachung der Forderung oder für das Zurückholen geleisteter Zahlungen ein Anwalt beauftragt werden.
Auch wenn man selbst renoviert hat: den dafür entstandenen Renovierungsaufwand kann man ebenfalls vom Vermieter zurückfordern:
Wohnungsrückgabe - Mieter hat renoviert, musste aber nicht
Redaktion
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