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Ratgeber Untervermietung
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Klausel Schönheitsreparaturen unwirksam - Vermieter erhielt Zahlung
Der Vermieter hat am Ende des Mietvertrags vom Mieter eine Zahlung wegen nicht ausgeführter oder nicht ordentlicher Schönheitsreparaturen bekommen. Dann wird festgestellt, dass die Vereinbarung im Mietvertrag zur Ausführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist - bekommen Mieter das Geld zurück?
Statt Schönheitsreparaturen ausführen - Mieter zahlen Ausgleich an Vermieter
Will man die Wohnung an den Vermieter zurückgeben und vorher nicht renovieren, oder ist die Wohnung nur teilweise renoviert, so kommt es oft zu einer Vereinbarung mit dem Vermieter wegen einem Ausgleich in Geld für nicht nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen.
- Mit der Zahlung eines Geldbetrages, einer sogenannten Ausgleichszahlung (Abgeltungszahlung) werden die Ansprüche des Vermieters befriedigt.
Zahlung für Schönheitsreparaturen an Vermieter - Mieter musste diese nicht ausführen
Was ist, wenn sich herausstellt, dass gar keine Schönheitsreparaturen auszuführen waren, die mietvertragliche Vereinbarung nicht wirksam ist, keine Verpflichtung zur Ausführung der Renovierung bestand, kann man die Zahlung vom Vermieter zurückfordern?
Trotz unwirksamer Renovierungsklausel wurden Schönheitsreparaturen vom Mieter gemacht
Stellt sich nachträglich heraus, dass der beendete Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthalten hat, so waren Mieter überhaupt nicht zur Renovierung verpflichtet:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Der ehemalige Vermieter hatte dann weder einen Anspruch auf die Ausführung der Schönheitsreparaturen, noch hatte er einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Mieter hat für Schönheitsreparaturen Zahlung an Vermieter geleistet
Geleistete Ausgleichszahlungen wegen unterlassener Renovierungsarbeiten können im Falle einer unwirksamen Regelung zu den Schönheitsreparaturen vom Vermieter zurückgefordert werden.
- Mieter können den gezahlten Geldbetrag vom Vermieter zurückbekommen, denn durch den Erhalt einer solchen Abgeltungszahlung hat sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert:
Ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters
Ausgleichszahlung für Renovierung vom Vermieter zurückbekommen - kurze Verjährungsfrist
Wichtig: Die Geltendmachung einer Forderung ist nur innerhalb von 6 Monaten (kurze Verjährung) ab Ende des Mietvertrages möglich.
Rechtzeitig vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist sollte bei berechtigten Zweifeln der Mietvertrag auf die mögliche Unzulässigkeit, Unwirksamkeit der Renovierungsklausel anwaltlich geprüft werden, um vom Vermieter eine an diesen geleistete Zahlung, oder einen Ausgleich für fachgerecht durchgeführte Renovierungsleistungen zu bekommen.
- Handelt es sich um eine unzulässige Renovierungsklausel, dann sollte für die Geltendmachung der Forderung oder für das Zurückholen geleisteter Zahlungen ein Anwalt beauftragt werden.
Auch wenn man selbst renoviert hat: den dafür entstandenen Renovierungsaufwand kann man ebenfalls vom Vermieter zurückfordern:
Wohnungsrückgabe - Mieter hat renoviert, musste aber nicht
Redaktion
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