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Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen

Auch wenn es nicht im Mietvertrag steht: Werden Renovierungen, Schönheitsreparaturen in der Wohnung vom Mieter gemacht, dann sind diese fachgerecht auszuführen. Was bedeutet die fachgerechte Ausführung für Schönheitsreparaturen?

Mieter macht Malerarbeiten in der Mietwohnung - Malerarbeiten müssen fachgerecht sein

Sind Mieter wirksam zur Renovierung verpflichtet, dann müssen Renovierungsarbeiten fachgerecht durchgeführt werden - die Renovierungsarbeiten sind in einer mittleren Art der Güte auszuführen.

Das bedeutet auch, dass Malerarbeiten sorgfältig ausgeführt werden müssen, dass bis zum nächsten Renovierungsintervall keine weiteren Arbeiten nötig sind.

  • Wenn es um bestimmte Arbeiten geht, suchen Sie bitte auch auf dem blauen Balken unterhalb des Fotos unter "einzelne Arbeiten" oder nutzen Sie die SUCHE im Portal.

Fachgerecht renovieren - Tapezieren, Malern, Wände streichen in der Mietwohnung

Fachgerecht ist nicht mit einem eventuell geforderten fachhandwerklichen Niveau zu verwechseln:
Schönheitsreparaturen - Fachhandwerkerklausel ist unwirksam


Lackarbeiten im Rahmen von Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen

Lackarbeiten (z.B. Fenster, Türen, Fußbodenleisten, Heizungen) müssen so sorgfältig ausgeführt werden, dass die Lackierung deckend ist und keine über die Oberfläche hinausragende getrocknete Farbtropfen, sogenannte "Farbnasen", entstehen.

Selbstverständlich muss dafür Lackfarbe, soweit erforderlich auch Vorstreichfarbe verwendet werden. Ist das erforderlich, damit der Untergrund eben wird oder damit die Farbe überhaupt hält, muss zuvor möglicherweise geschliffen werden.

Renovierungen, Schönheitsreparaturen müssen immer fachgerecht ausgeführt werden

Auch wenn Sie zur Vornahme der Schönheitsreparaturen gar nicht rechtlich verpflichtet waren, z.B. weil die Prüfung der Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen ergibt, dass diese unwirksam ist, aber dennoch Schönheitsreparaturen ausgeführt haben: auch das muss fachgerecht geschehen.

Schadenersatz wegen nicht fachgerechter Ausführung von Schönheitsreparaturen

Ist die Renovierung fachwidrig, nicht fachgerecht vorgenommen, so hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch.



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