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Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen
Wenn Mieter wirksam zur Renovierung verpflichtet sind, dann müssen die fälligen Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden, auch wenn das so nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht - die Renovierungsarbeiten sind in einer mittleren Art der Güte auszuführen.
Das bedeutet, dass Malerarbeiten so sorgfältig und geschickt ausgeführt werden müssen, dass bis zum nächsten Renovierungsintervall keine weiteren Arbeiten nötig sind.
Wenn es um bestimmte Arbeiten geht, suchen Sie bitte auch auf dem blauen Balken unterhalb des Fotos unter "einzelne Arbeiten" oder nutzen Sie die SUCHE im Portal.
Fachgerecht nicht mit einem fachhandwerklichen Niveau verwechseln:
Schönheitsreparaturen - Fachhandwerkerklausel ist unwirksam
Fachgerecht renovieren - Tapezieren, Malerarbeiten in der Mietwohnung
- Die Farbtöne können Sie während Ihrer Mietzeit frei wählen.
- Anders ist es, wenn Sie zum Ende des Mietverhältnisses renovieren, dann müssen es helle, neutrale Farben sein, am besten ist weiß:
Schönheitsreparatur - Renovierung in hellen Farben, neutrale Tapeten - Raufasertapeten können mehrfach überstrichen werden, müssen aber erneuert werden, wenn der Anstrich nicht mehr hält oder die Nähte aufgehen.
- Wenn die Wände kleinere Löcher (Dübellöcher etc.) und Vertiefungen aufweisen, müssen diese vorher verspachtelt werden.
- Weitere Einzelheiten zur fachgerechten Ausführung: Schönheitsreparaturen in Mietwohnung - fachgerechte Ausführung
Lackarbeiten im Rahmen von Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen
Lackarbeiten (z.B. Fenster, Türen, Fußbodenleisten, Heizungen) müssen so sorgfältig ausgeführt werden, dass die Lackierung deckend ist und keine über die Oberfläche hinausragende getrocknete Farbtropfen, sogenannte "Farbnasen", entstehen. Selbstverständlich muss dafür Lackfarbe, soweit erforderlich auch Vorstreichfarbe verwendet werden. Ist das erforderlich, damit der Untergrund eben wird oder damit die Farbe überhaupt hält, muss zuvor möglicherweise geschliffen werden.
Renovierungen, Schönheitsreparaturen müssen immer fachgerecht ausgeführt werden
Auch wenn Sie gar zur Vornahme der Schönheitsreparaturen gar nicht rechtlich verpflichtet wären, z.B. weil die Prüfung der Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen ergibt, dass diese unwirksam ist, aber dennoch Schönheitsreparaturen ausführen, muss das fachgerecht geschehen.
- Wurden Arbeiten ohne Verpflichtung ausgeführt, dann können Mieter einen Anspruch auf Kostenerstattung für ihren Aufwand haben:
Wohnungsrückgabe - Mieter hat renoviert, musste aber nicht
Wenn die Renovierung fachwidrig, also nicht fachgerecht, vorgenommen worden ist, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, der sich dann häufig im Zuge der Wohnungsrückgabe ergibt.
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