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Renovierung der Mietwohnung - Vereinbarung mit Vermieter

Mieter können am Mietvertragsende mit dem Vermieter eine Vereinbarung über vorzunehmende Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen, schließen.

Vereinbarung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen mit Vermieter

Bevor eine Vereinbarung geschlossen wird, sollte immer die im Mietvertrag enthaltene Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen geprüft werden - die kann möglicherweise nicht wirksam sein - dann müsste der Vermieter die Schönheitsreparaturen machen, nicht der Mieter.

Wohnungsrückgabe - Vereinbarung mit Vermieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen

Laufender Mietvertrag - Renovierung, Schönheitsreparaturen muss der Vermieter machen

Handelt es sich um den Fall dass der Vermieter während des laufenden Mietvertrags verpflichtet ist die Renovierung auszuführen, so kann es sein, dass der Vermieter nur eine einfache Art der Renovierung schuldet, Mieter aber eine aufwändigere Ausführung wünschen. 

In diesem Fall kann sich auch während eines laufenden Mietvertrags eine einvernehmliche Regelung für eine Renovierung anbieten, wenn der Vermieter für diese Arbeiten zuständig ist.
Schönheitsreparaturen - Pflicht zur Renovierung beim Vermieter? 

Vertragliche Vereinbarung über die Ausführung von Renovierungsarbeiten mit dem Vermieter

Solche Einzelvereinbarungen sind wirksam - Mieter können daraus Ansprüche ableiten, umgekehrt können sich daraus auch Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter ergeben.

Grundsätzlich gilt: Was in Ihrer Vereinbarung nicht ausdrücklich und klar geregelt wird, kann Streit bringen.

Fehlt es an einer klaren Vereinbarung, dann kann nur verlangt werden, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. 

Soll eine Vereinbarung über Renovierungsarbeiten geschlossen werden: Mieter sollten sich zuvor fachkundig beraten lassen, worauf besonders zu achten ist.

Regelung über Renovierung im Zusammenhang mit Modernisierung oder Instandsetzung

Oft entsteht ein Regelungsbedarf auch im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten oder Modernisierungsarbeiten des Vermieters.



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