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Ratgeber Untervermietung
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Keine Schönheitsreparaturen bei Einzug in unrenovierte Mietwohnung
Übernimmt ein Mieter eine unrenovierte Wohnung, dann ist die Pflicht zur Durchführung der Renovierung, der Ausführung der Schönheitsreparaturen, meist unwirksam - trotz einer womöglich wirksamen Klausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.
Einzug in unrenovierte Wohnung - Nachmieter sollte die Schönheitsreparaturen machen
Ein Mieter hatte vor Mietvertragsabschluss mit der Vormieterin der Wohnung eine Vereinbarung geschlossen. Er hatte Gegenstände von ihr übernommen, ihr dafür einen Betrag gezahlt und sich auch verpflichtet, erforderliche Renovierungsarbeiten, für die eigentlich die Vormieterin zuständig war, zu übernehmen.
Dann schloss der Mieter den Mietvertrag über die Wohnung. Die Übergabe erfolgte in einem nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin.
In dem von der Klägerin verwendeten Formularmietvertrag hieß es, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen sind.
Unrenovierte Mietwohnung zum Einzug - besteht Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug?
Am Ende der Mietzeit führte der Mieter in der Wohnung Schönheitsreparaturen durch.
Die Vermieterin war mit diesen nicht zufrieden, hielt die Arbeiten für mangelhaft und ließ einen Malerbetrieb Arbeiten ausführen.
Dann verlangte sie vom Mieter Ersatz der gezahlten Malerkosten in Höhe von 799,89 €.
Wohnung war bei Mietbeginn, Einzug nicht renoviert - was ist mit Schönheitsreparaturen?
Das Landgericht Lüneburg gab der Vermieterin zunächst Recht. Das Landgericht meinte, wegen der Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Vormieterin sei der Mieter so zu behandeln, als habe ihm die Vermieterin die Wohnung im renovierten Zustand übergeben.
Urteil Bundesgerichtshof wegen unrenoviert übernommener Mietwohnung
Anders entschied der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 22.08.2018 (Az. VIII ZR 277/16):
Wird bei Beginn des Mietvertrags eine unrenovierte Wohnung übernommen, dann ist die Überwälzung der Renovierung, der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn der Vermieter keine angemessene Gegenleistung des Vermieters erhält:
Einzug in unrenovierte Wohnung - genug Geld, Ausgleich bekommen?
- Daran ändert sich nichts, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung geschlossen hat, wonach die Renovierungsarbeiten übernommen werden.
Hinweis
Weitere Einzelheiten: Ändert sich an den Renovierungspflichten für Mieter etwas, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung geschlossen hat, wonach der Nachmieter die Renovierungsarbeiten übernimmt?
Übernahme unrenovierte Mietwohnung - Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
Der BGH hat in zwei Urteilen entschieden, dass sich Mieter an den für Vermieter entstehenden Renovierungskosten beteiligen müssen, wenn Mieter während eines laufenden Mietverhältnisses die Ausführung der Schönheitsreparaturen verlangen, weil sich der Renovierungszustand der Wohnung im Laufe der Zeit verschlechtet hat:
Renovierung Mietwohnung durch Vermieter - Kostenanteil Mieter - BGH
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Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert führt zur Renovierungspflicht, bzw. zu Schadenersatz für Mieter.
Redaktion
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